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Rundschreiben Nr. 02 / 2015

Rundschreiben Nr. 02-2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wurden ausgelagert! Nein, keine Angst! Unsere Büroräume werden renoviert und für diese Zeit müssen wir die Räumlichkeiten wechseln. Sie finden uns für die nächsten 4 bis 6 Wochen in den Räumen 1412 bis 1414. Ansonsten ändert sich nichts, unsere Telefon-nummern bleiben wie gehabt.

Diesem Rundschreiben liegt für die im öffentlichen Dienst beschäftigten Schwerbehindertenvertretungen die neue Broschüre mit den Terminen für die neuen Seminare zum Schwerbehindertenrecht des LaGeSo bei. Sie können sich diese natürlich auch im Internet unter www.berlin.de/lageso/arbeit/schulung herunterladen.

  • Mehr Personal im Berliner öffentlichen Dienst

    Der Senat von Berlin hat in seiner ersten Sitzung im Jahr 2015 beschlossen, von den Mehreinnahmen des letzten Jahres rund 400 Mio. Euro vor allem für Wohnungsbau, Personal im öffentlichen Dienst, sowie die Sanierung von Schulen, Bädern, Sportstätten, Krankenhäusern auszugeben.

    PDF-Dokument (33.5 kB)

  • BSG sichert Arbeitsplätze bei mittlerer Behinderung

    Behinderte Arbeitnehmer unterhalb der Schwelle zur Schwerbehinderung haben künftig bessere Chancen, einen gefährdeten Arbeitsplatz zu behalten. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Mittwoch die Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten gelockert. Dies ist danach auch dann möglich, wenn eine Kündigung noch nicht angekündigt worden ist. (Az.: B 11 AL 16/13 R)

    PDF-Dokument (28.5 kB)

  • Merkzeichen „G“ auch bei einem GdB von unter 50 möglich

    Das Landessozialgericht Berlin stellte am 28.11.2014 fest, dass das Merkzeichen G auch zu erteilen ist, wenn die Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/ oder der Lendenwirbelsäule für sich genommen einen GdB von unter 50 haben, sofern die vorliegende Funktionsstörung mit einer Teilversteifung des Kniegelenks in ungünstiger Stellung gleichzusetzen ist.

    PDF-Dokument (36.8 kB)

  • Schwerbehinderte Lehrkraft - Stundenermäßigung

    Schwerbehinderte Lehrkraft – Stundenermäßigung
    Es ist unter dem Gesichtspunkt der Ungleichbehandlung nicht zu beanstanden, dass schwerbehinderte Lehrkräfte eine Stundenermäßigung nur dann erhalten, wenn sie mindestens die Hälfte des Regelstundenmaßes auch tatsächlich Unterricht erteilen.

    PDF-Dokument (36.7 kB)

  • Ersatz Für Behindertenparkplätze

    Schriftliche Anfrage an das Abgeordnetenhaus Berlin – Ersatz für Behindertenparkplätze

    PDF-Dokument (72.3 kB)

  • Hintertür Für Den Arbeitgeber _ Längere Probezeit

    Hintertür für den Arbeitgeber, wenn dieser eine längere Probezeit braucht
    Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 14. Januar 2008 geendet hat.

    PDF-Dokument (46.5 kB)

  • Dies Und Das

    PDF-Dokument (52.2 kB)