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Rundschreiben Nr. 12 / 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Wahlen sind überstanden und wir können viele neue Kolleginnen und Kollegen im Kreise der Schwerbehindertenvertretung und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter begrüßen!
Natürlich möchten unsere „Neulinge“ nun gerne wissen, wie sie ihr Amt richtig ausüben und wie das SGB IX zu beachten und zu deuten ist. Hier helfen Ihnen einmal natürlich unsere Rundschreiben weiter und zum anderen die Schulungen des Integrationsamtes.

Der Schulungskatalog erscheint Mitte Januar 2015. Sie bekommen den Katalog natürlich einmal von uns mit dem Rundschreiben zugeschickt (nur SbV Land Berlin), können ihn auf unseren Internetseiten (www.berlin.de/hvp/infos-fuer-schwerbehindertenvertretungen/index.html ) oder direkt beim Integrationsamt (E-Mail: integrationsamt@lageso.berlin.de bzw. www.berlin.de/lageso/arbeit/schulung ) bestellen oder herunterladen.

Die Nachfrage nach diesen Schulungen ist groß, die Kapazitäten begrenzt. Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie zu den angegeben Tagen auch wirklich können. „Wer zuerst kommt, malt zuerst“ und nach diesem Motto kann es auch passieren, dass Sie vielleiht einen Ausweichtermin wahrnehmen müssen. Anmeldungen werden nur mit dem im Katalog befindlichen Formular angenommen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg!

  • Schwerbehinderung Im Bewerbungsverfahren Mitteilen

    Ein schwerbehinderter Mensch, der bei seiner Bewerbung um eine Stelle den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will, muss die Eigenschaft, schwerbehindert zu sein, grundsätzlich im Bewerbungsschreiben mitteilen.

    PDF-Dokument (34.0 kB)

  • Beamter Auf Probe Erhält Gleichstellung Mit Schwerbehinderten Menschen

    Die Beteiligten streiten über die Gleichstellung im Sinne von §2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (SGB IX).

    PDF-Dokument (64.1 kB)

  • Keine Sozialhilfe Für Gebärdensprachkurse

    Eltern gehörloser Kinder können vom Sozialhilfeträger nicht die Übernahme der Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache verlangen. Die zu gewährenden Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen zwar die Unterrichtung des behinderten Kindes selbst, nicht aber die Finanzierung eines Gebärden¬sprach¬kurses für dessen Eltern. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

    PDF-Dokument (38.2 kB)

  • Pm Vdk Fordert Gleichberechtigtes Miteinander Von Menschen Mit Und Ohne Behinderung

    „Solange Menschen mit Behinderung ausgegrenzt und benachteiligt werden, ist Inklusion noch lange nicht erreicht. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung sollte zum Grundverständnis unserer Gesellschaft gehören“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, anlässlich des heutigen internationalen Tages der Menschen mit Behinderung.

    PDF-Dokument (30.3 kB)

  • Dies Und Das

    PDF-Dokument (47.5 kB)