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Rundschreiben Nr. 11 / 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Wahlen sind bei fast allen Kolleginnen und Kollegen gelaufen. Wir haben bereits viele Rückmeldungen zu den neuen bzw. neugewählten Schwerbehindertenvertretungen erhalten. Als nächstes steht dann die Wahl der Hauptvertrauensperson des Landes Berlin bevor, die von den Schwerbehindertenvertretungen gewählt wird ins Haus. Die Wahl findet im Zeitraum Februar / März 2015 statt. Weitere Informationen und die Wahlunterlagen gehen Ihnen zur gegebenen Zeit per Post zu.

  • Gewährleistet Berlin Im Gerichtlichen Verfahren Einen Barrierefreien Dokumentenzugang

    Gewährleistet Berlin im gerichtlichen Verfahren einen barrierefreien Dokumentenzugang? Seit 2009 ist im Geschäftsbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit in ca. 100 Fällen der barrierefreie Zugang gem. ZMV in Anspruch genommen worden. Lediglich in einem Fall wurde die Zugänglichmachung verwehrt

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  • Aufklärungspflicht Des Integrationsamtes

    1. Bei der Ermessensentscheidung über die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten (oder gleichgestellten) Arbeitnehmers hat das Integrationsamt die widerstreitenden Interessen des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und die Interessen des Arbeitgebers an der Wahrung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen. Wird die Kündigung auf Gründe gestützt, die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen, sind an die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besonders hohe Anforderungen zu stellen. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber danach verpflichtet sein, den schwerbehinderten Arbeitnehmer „durchzuschleppen“.

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  • Bvg Fahrgastinformation Für Menschen Mit Behinderungen

    Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde.

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  • Gesetzentwurf Zur Besseren Vereinbarkeit Von Familie Und Beruf

    Im Deutschen Bundestag fand heute (Freitag) die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf statt. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes enger miteinander verzahnt und weiterentwickelt. Pflegende Angehörige werden dadurch spürbar entlastet.

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  • Besonders Normal _ Wie Inklusion Gelebt Werden Kann

    Laut UN-Behindertenrechtskonvention soll allen Menschen die Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen garantiert sein. Ein gemeinsames System zu schaffen, das niemanden ausgrenzt, ist der Grundgedanke der Inklusion. Doch wie kann diese in der Praxis gelingen? Darüber wird zurzeit in Deutschland heftig debattiert.

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  • Dies Und Das

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