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Rundschreiben Nr. 04 / 2012

Rundschreiben Nr. 04-2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Mobilität ist Menschenrecht” lautet der Titel einer von Peter Reichert vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) eingebrachten Petition, für die auf der Internetplattform „open Petition“ derzeit Unterstützer gesucht werden. Grund: Es gibt keine verbindli-che Regelung im ‘Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften’ der Bundesregierung, mit welcher die Barrierefreiheit festgeschrieben wird. Gefordert wird, dass der Verkehrsausschuss des Bundestages jetzt eine verbindliche Regelung auf den Weg bringt.

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen können die Petition unterstützen unter http://openpetition.de/petition/online/wir-fordern-barrierefreiheit-bei-der-einfuehrung-der-fernbuslinien-mobilitaet-ist-menschenrecht

Themen im aktuellen Rundschreiben

  • Barrieren in den Köpfen abbauen
    „Menschen mit Behinderung bleiben am Arbeitsmarkt abgehängt”, so kommentierte Ulrike Ma-scher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den aktuellen Bericht der “Saarbrücker Zeitung”, nach dem nur jeder sechste Schwerbehinderte 2011 aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnte. Sie nannte es “einen Skandal”, dass angesichts des akuten Fachkräftemangels ein großes Potenzial auch an qualifizierten Arbeitskräf-ten nicht zum Zuge komme, “nur weil sie mit einer Behinderung leben müssen”.
  • Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe 2012 ausgeschrieben Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung verleiht im Jahr 2012 zum 21. Mal den Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe. Der Preis zeichnet vorbildliche Aktivitäten von Selbsthilfegruppen und sehr engagier-ten Menschen im Bereich der Multiplen Sklerose und der neurodegenerativen Erkrankungen aus. Be-sonders gewürdigt werden dabei Einsatz, Selbsthilfe und Kreativität der Akteure: Da gibt es z.B. Men-schen, die an Parkinson erkrankt sind und dennoch in einer Schützengruppe aktiv sind, MS-Betroffene, die gemeinsam Klettern gehen oder eine ungewöhnliche Fotoausstellung zur Demenz – Prämierte Her-tie-Preis-Aktionen machen den Betroffenen Mut, bauen Vorurteile ab und schaffen Aufmerksamkeit.
  • Polizei als Spiegelbild der Bevölkerung
    Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) macht sich für mehr Migranten als Polizisten stark. “Wir müssen ein attraktiver Arbeitgeber sein und haben die Möglichkeit, wieder ein Spiegelbild der Bevölkerung zu werden”, sagte der Landesvorsitzende Rüdiger Seidenspinner der Nachrichtenagentur dpa. Derzeit hätten nur rund sieben bis acht Prozent der Polizisten einen sogenannten Migrationshintergrund – bei einem Bevölkerungsanteil von 25 Prozent.
  • Dies und Das
    • Hilfsmittel für Arbeitsplatz und Berufsausbildung
    • Festbeträge für Hilfsmittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung geändert
    • Neuer Ausweis kommt
    • Gemeinsam in der Küche. Kochbuch für Blinde und Sehbehinderte

Barrieren in den Köpfen abbauen

Sozialverband VdK fordert mehr Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

“Menschen mit Behinderung bleiben am Arbeitsmarkt abgehängt”, so kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den aktuellen Bericht der “Saarbrücker Zeitung”, nach dem nur jeder sechste Schwerbehinderte 2011 aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnte. Die VdK-Präsidentin nannte es “einen Skandal”, dass angesichts des akuten Fachkräftemangels ein großes Potenzial auch an qualifizierten Arbeitskräften nicht zum Zuge komme, “nur weil sie mit einer Behinderung leben müssen”. Mascher: “Das ist ein Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik, aber auch ein Zeichen für die Barrieren in den Köpfen der Personalverantwortlichen in vielen Betrieben.”
“Viele dieser Menschen leiden unter einem doppelten Handicap”, analysierte Mascher, “ihrer Behinderung und ihrem höheren Alter.” Die meisten Schwerbehinderungen werden nämlich im letzten Drittel des Berufslebens erworben. Oft haben sie ihre Ursache in den schweren körperlichen und psychischen Bedingungen des Arbeitsalltags. Deshalb fordert der Sozialverband VdK die Zurücknahme einiger arbeitsmarktpolitischer Kürzungen, wie die Reduzierung der Eingliederungszuschüsse für ältere Menschen ab 50, die sich auch auf behinderte Menschen durchschlagen. Mascher: “So wird eine immer tiefere Spaltung des Arbeitsmarktes in Kauf genommen.”

Die VdK-Präsidentin forderte auch eine bessere Betreuung von Menschen mit Behinderung in den Jobcentern: “Da unter ihnen der Anteil der Langzeitarbeitslosen besonders hoch ist, sind sie weitaus häufiger dort zu finden. Doch für ihre besonderen Bedürfnisse fehlen den Mitarbeitern sowohl die arbeitsmarktpolitischen Instrumente als auch die entsprechende Beratungskompetenz. Hier muss dringend nachgebessert werden.”

Derzeit sind offiziell 178.000 Schwerbehinderte als Arbeitslose registriert. Im Jahresdurchschnitt liegt die Arbeitslosenquote unter Schwerbehinderten bei 14,9 Prozent, damit sind Menschen mit Behinderung fast dreimal so häufig arbeitslos als Nichtbehinderte. 137.244 Betriebe in Deutschland haben mehr als 20 Arbeitsplätze und sind deshalb verpflichtet, eine Schwerbehindertenquote unter ihren Arbeitnehmern von 5 Prozent zu erfüllen. Insgesamt zahlen aber 60 Prozent aller privaten Unternehmen lieber eine Ausgleichsabgabe, als die vorgeschriebene Beschäftigungsquote zu erfüllen. Und 37.550 der Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen beschäftigen überhaupt keinen Schwerbehinderten.

Mascher forderte deshalb, dass Unternehmen, die ihrer Beschäftigungspflicht in keiner Weise nachkommen, in Zukunft eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen sollen.

Das europäische Behindertenforum präsentiert den "Freedom Guide"

Der Bericht “Freedom Guide”, herausgegeben vom europäischen Behindertenforum (EDF), umfasst Themen und Ideen, um den Menschen mit Behinderung und älteren Menschen eben diese, noch immer verwehrten, Rechte zu sichern.

Diskriminierung ist vielseitig und kann unter anderem darin bestehen, dass Menschen mit Behinderung die baulichen Barrieren nicht überwinden können, ihnen der Eintritt zu Gebäuden verwehrt wird oder die Umgebung für ihre Behinderung nicht angemessen ausgestattet ist. Auch Produkte und Dienstleistungen, die auf die Masse zugeschnitten sind, stellen ein erhebliches Problem für Menschen mit Behinderung dar.

Der Bericht spricht Menschen mit und ohne Behinderung an, aber auch Unternehmen und Organisationen, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Das Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Menschen die gleichen Möglichkeiten haben.

Die “UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (BRK) enthält gute Rahmenbedingungen. Das EDF sieht die Lösung in einer allgemein gültigen und gesetzlich bindenden Reglementierung, dem EU-Rechtsakt zur Barrierefreiheit und in der Einführung einer europäischen Mobility Card, um Menschen mit Behinderung das Reisen zu erleichtern.
Am 3. und 4. März 2012 fand in Kopenhagen die Konferenz der LeiterInnen des EDF unter dänischer Präsidentschaft statt, in welcher besprochen wurde, wie ein effektiver EU-Rechtsakt zur Barrierefreiheit aussehen sollte. Die Ziele sind:

1. ein weitreichender Geltungsbereich
2. eine umfassende Definition von Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens
3. Empfehlungen hinsichtlich Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Lebensqualität
4. Voraussetzungen für den gleichen Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
5. Produktion von Gütern in universellem Design.

Laut Konferenz unter dänischer Präsidentschaft vom 5. März 2012 sollen diese Ziele in Form einer Richtlinie verbindlich geregelt werden. Ein Entwurf für diese soll bis Ende 2012 fertig gestellt und präsentiert werden. Diese Richtlinie soll das Schlüsselelement der “European Disability Strategy” sein, durch welche die Normen der BRK implementiert werden sollen.

Der „Freedom Guide“ kann (in Englisch)unter http://cms.horus.be/files/99909/MediaArchive/library/Freedom%20Guide.pdf als PDF heruntergeladen werden.

Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe 2012 ausgeschrieben

Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung verleiht im Jahr 2012 zum 21. Mal den Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe. Der Preis zeichnet vorbildliche Aktivitäten von Selbsthilfegruppen und sehr engagier-ten Menschen im Bereich der Multiplen Sklerose und der neurodegenerativen Erkrankungen aus. Be-sonders gewürdigt werden dabei Einsatz, Selbsthilfe und Kreativität der Akteure: Da gibt es z.B. Men-schen, die an Parkinson erkrankt sind und dennoch in einer Schützengruppe aktiv sind, MS-Betroffene, die gemeinsam Klettern gehen oder eine ungewöhnliche Fotoausstellung zur Demenz – Prämierte Her-tie-Preis-Aktionen machen den Betroffenen Mut, bauen Vorurteile ab und schaffen Aufmerksamkeit.

Der Arbeitsbereich Neurowissenschaften ist eines von fünf Themenfeldern, in denen die Hertie-Stiftung tätig ist. Zahlreiche Förderprojekte beschäftigen sich mit der Erforschung und Behandlung neurologischer Erkrankungen wie z.B. Multiple Sklerose, Alzheimer und Parkinson und machen Hertie zum größten privaten Förderer der Hirnforschung in Deutschland. Das von der Stiftung gegründete Hertie-Institut für klinische Hirnforschung zählt darüber hinaus zu den führenden Einrichtungen in Europa, in denen Forschungsergebnisse möglichst schnell in neue Behandlungsstrategien umgesetzt werden. Doch neben der Forschung stellt auch die Unterstützung bereits erkrankter Menschen ein wichtiges Handlungsfeld dar. So kooperiert die Hertie-Stiftung mit Organisationen und Verbänden wie z.B. der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG), unterstützt Betroffene in Not und fördert ehrenamtliches Engagement. Die oft schweren Beeinträchtigungen von Menschen, die an einer neuro-degenerativen Erkrankung oder einer MS leiden, stellen die Betroffenen vor enorme emotionale und praktische Herausforderungen. Gemeinsamer Erfahrungsaustausch und Aktivitäten mit Gleichgesinn-ten helfen vielen dabei, neuen Mut zu fassen und den Alltag besser zu bewältigen.

Der Hertie-Preis für Engagement und Selbsthilfe ist mit 25.000 Euro dotiert und wird in der Regel auf mehrere Preisträger verteilt. Bewerbungen sind bis zum 10. Juni 2012 formlos an die Hertie-Stiftung zu richten. Enthalten sein sollten in folgender Reihenfolge:

  • Name und Adresse der vorgeschlagenen Person oder Gruppe (mit Ansprechpartner)
  • Beschreibung der Aktivität der Gruppe bzw. der besonderen Leistungen der vorgeschlagenen Per-son , auch im Hinblick auf den Modellcharakter
  • Vorgesehener Verwendungszweck des Preisgeldes
  • maximal zwei Referenzen für den Vorschlag (z.B. Befürwortungsschreiben von Vereinsvorsitzen-den, Politikern, Geistlichen etc.)
  • maximal zwei Berichte über die vorgeschlagene modellhafte Aktivität oder die Person (Zeitungsbe-richte, Tätigkeitsberichte etc.).

Selbstbewerbungen sind möglich. Die Mitgliedschaft in einer Selbsthilfe-Vereinigung ist nicht Voraus-setzung für die Bewerbung und erfüllt alleine nicht die Preiskriterien.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige, von der Hertie-Stiftung eingesetzte Jury, die selbst Vorschläge einbringen kann. Die Preisverleihung erfolgt in der zweiten Jahreshälfte des Jah-res 2012.

Weitere Informationen zu den Preisträgern der Vorjahre gibt es unter www.ghst.de
Gemeinnützige Hertie-Stiftung
Dr. Eva Koch
Leiterin Multiple Sklerose-Projekte
Grüneburgweg 105
60323 Frankfurt
Tel.: 069 – 660 756 161
Fax: 069 – 660 756 7161
E-Mail: KochE@ghst.de

Keine Sachgrundbefristung einer außertariflichen Führungsposition auf der Grundlage von § 32 TVöD

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.08.2011, 11 Sa 1047/11

20.03.2012. Gemäß § 14 Abs.2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) können Arbeitsverträge bei Neueinstellungen ohne sachlichen Grund für höchstens zwei Jahre befristet werden. In Tarifverträgen kann auch eine längere Höchstdauer von Neueinstellungs-Befristungen geregelt werden.

Liegt keine Neueinstellung vor, ist ein sachlicher Grund für eine Befristung nötig. § 14 Abs.1 TzBfG listet acht Befristungs-Sachgründe auf. Da diese Liste nicht abschließend ist, können Arbeitsverträge und/oder Tarifverträge auch zusätzliche, d.h. im Gesetz nicht genannte („ungeschriebene“) Sachgründe enthalten. In einem aktuellen Urteil hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden, dass § 32 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) keine Sachgrund-Befristung für eine Führungsposition erlaubt, wenn der Stelleninhaber gemäß seinem Arbeitsvertrag als außertariflicher Angestellter (AT-Angestellter) geführt wird: Urteil vom 23.08.2011, 11 Sa 1047/11.

Enthält § 32 TVöD („Führung auf Zeit“) eine über § 14 Abs.1 TzBfG hinausgehende Möglichkeit der Sachgrundbefristung? LAG Berlin-Brandenburg: Keine Sachgrund-Befristung einer außertariflichen Führungsposition auf der Grundlage von § 32 TVöD Enthält § 32 TVöD („Führung auf Zeit“) eine über § 14 Abs.1 TzBfG hinausgehende Möglichkeit der Sachgrundbefristung? Befristete Arbeitsverträge enden mit dem Ablauf der vereinbarten Frist. Das ist für Arbeitgeber praktisch, da dann das Thema Kündigungsschutz keine Rolle spielt. Damit der Kündigungsschutz nicht durch Befristungen ausgehebelt wird, erlaubt das TzBfG Befristungen nur unter engen Voraussetzungen. Wie oben erwähnt ist die sachgrundlose Befristung im Allgemeinen nur bei Neueinstellungen möglich und daher für Arbeitgeber nur von begrenztem Interesse. Allerdings können Tarifverträge eine Zeitdauer von mehr als zwei Jahren für solche sachgrundlosen Neueinstellungs-Befristungen vorsehen (§ 14 Abs.2 Satz 3 TzBfG), wobei die Arbeitsvertragsparteien im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages die seine Geltung arbeitsvertraglich vereinbaren können.

Ein solcher Tarifvertrag gibt Arbeitgebern aber nicht die Möglichkeit einer über zwei Jahre hinausgehenden sachgrundlosen Befristung einer außertariflichen Arbeitsverhältnisses. AT-Kräfte sind in der Regel Führungskräfte oder sogar leitende Angestellte. Möchte der Arbeitgeber solche Arbeitnehmer über zwei Jahre hinaus befristet beschäftigen, weil er an einer Rotation von Führungskräften interessiert ist (“Führung auf Zeit”), müsste das Prinzip der “Führung auf Zeit” ein sachlicher Grund für eine mehr als zweijährige Befristung sein. Dabei kann sich der Arbeitgeber zwar nicht unmittelbar auf Tarifverträge berufen, aber das braucht er bei einer Sachgrundbefristung auch nicht unbedingt, denn hier genügt schon das objektive Vorliegen eines solchen Sachgrundes, wenn er im Arbeitsvertrag zur Grundlage der befristeten Einstellung gemacht wurde.

Allerdings ist das personalwirtschaftliche Ziel einer “Führung auf Zeit” in der Sachgrundliste des § 14 Abs.1 TzBfG nicht enthalten, so dass seine arbeitsvertragliche Vereinbarung als Befristungsgrund nur rechtens ist, wenn ein solcher ungeschriebener Befristungsgrund den im Gesetz enthaltenen Befristungs-Sachgründen gleichwertig ist. Diese Sicht der Dinge liegt möglicherweise § 32 TVöD zugrunde, der es erlaubt, Führungspositionen mit einer vierjährigen Befristung zu vergeben und dann sogar noch einmal um vier Jahre zu verlängern. Ab Entgeltgruppe 13 soll sogar eine weitere Verlängerung bis zur Gesamdauer von zwölf (!) Jahren zulässig sein. Hier allerdings stellt sich die Frage, ob diese TVöD-Regelungen noch mit den gesetzlich anerkannten Sachgründen gleichwertig sind.

LAG Berlin-Brandenburg: Keine Sachgrund-Befristung einer außertariflichen Führungsposition auf der Grundlage von § 32 TVöD

Eine Ermahnung, die unrichtige oder pauschale Vorwürfe enthält, ist rechtswidrig und muss aus der Personalakte entfernt werden

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

28.03.2012. Mit einer Abmahnung beanstandet der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als pflichtwidrig und droht ihm für den Wiederholungsfall mit einer verhaltensbedingten Kündigung. Da so etwas das Arbeitsklima meist verschlechtert, ziehen es Arbeitgeber oft vor, statt einer Abmahnung nur eine Ermahnung auszusprechen. Denn da eine Ermahnung keine ausdrückliche Kündigungsandrohung für den Fall eines erneuten Pflichtverstoßes enthält, ist sie weniger belastend.

Abgesehen davon ist eine Ermahnung aber die „kleine Schwester“ der Abmahnung. Und daher müssen Ermahnung ebenso wie Abmahnungen sachliche zutreffende und genau beschriebene Vorwürfe enthalten, wie das Arbeitsgericht Trier vor kurzem klargestellt hat: Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11. Wann ist eine Ermahnung aus der Personalakte zu entfernen?
Arbeitsgericht Trier: Auch Ermahnungen dürfen keine unrichtigen oder pauschalen Anschuldigungen enthalten

Wann ist eine Ermahnung aus der Personalakte zu entfernen?
Verstößt ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) untersteht, gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann der Arbeitgeber nicht sofort mit einer verhaltensbedingten Kündigung reagieren. Das wäre unverhältnismäßig und daher rechtswidrig. Denn meist wird schon eine Abmahnung genügen, um eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Erst im Wiederholungsfall, d.h. nach vorausgegangener Abmahnung, kommt eine Kündigung in Betracht.
Als „Vorstufe“ einer Kündigung taugt eine Abmahnung aber nur, wenn der Arbeitgeber in der Abmahnung genau beschreibt, welches Verhalten des Arbeitnehmers er als Vertragsverstoß bewertet. Denn damit sich der abgemahnte Arbeitnehmer künftig korrekt verhalten kann, muss er wissen, was er falsch gemacht hat. Enthält eine Abmahnung unrichtige oder zu pauschale Vorwürfe, ist sie als Vorstufe zu einer Kündigung unwirksam. Und dann muss sie auch aus der Personalakte entfernt werden.

Aber gilt das auch für eine “bloße” Ermahnung?
Immerhin enthält sie im Unterschied zu einer Abmahnung keine Kündigungsandrohung. Andererseits können falsche oder nebulöse Vorwürfe, die in einer Ermahnung enthalten sind, die Rechtsstellung des Arbeitnehmers beeinträchtigen, jedenfalls dann, wenn die Ermahnung zur Personalakte genommen wird.
Arbeitsgericht Trier: Auch Ermahnungen dürfen keine unrichtigen oder pauschalen Anschuldigungen enthalten
Ein im Landesdienst stehender Lehrer erhielt von seinem Arbeitgeber eine fünfseitige Ermahnung, in der lang und breit über Mobbing-Vorwürfe berichtet wird, die gegen den Lehrer erhoben wurden. Ob diese Vorwürfe richtig oder falsch sind, ging aus der Ermahnung aber nicht hervor. Stattdessen hieß es in der Ermahnung, es seien “erhebliche Defizite in der Arbeitsleistung” und eine “massive Störung des Betriebs- und Schulfriedens” festzustellen und auch “Verstöße gegen die Wohlverhaltenspflicht”.

Der Lehrer klagte auf Entfernung dieser Ermahnung aus seiner Personalakte und bekam Recht. Denn die Vorwürfe waren viel zu pauschal, so das Arbeitsgericht. Anstatt die gegen den Lehrer erhobenen Mobbing-Vorwürfe aufzuklären, wurde dadurch nur berichtet. Das geht nicht, so das Gericht.

Fazit: Das Gericht wendet die Rechtsprechung zur Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte zurecht auf Ermahnungen an. Auch unscharf formulierte pauschale Ermahnungen belasten den Arbeitnehmer, wenn sie zur Personalakte genommen werden. Selbst wenn der Arbeitgeber keine Kündigung für den Wiederholungsfall androht und daher eine bloße Ermahnung ausspricht, muss er das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Fehlverhalten so konkret beschreiben, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, warum er nach Ansicht des Arbeitgebers gegen welche Pflicht verstoßen haben soll.

Polizei als Spiegelbild der Bevölkerung

19.03.2012 (dpa/lsw) – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) macht sich für mehr Migranten als Polizisten stark. “Wir müssen ein attraktiver Arbeitgeber sein und haben die Möglichkeit, wieder ein Spiegelbild der Bevölkerung zu werden”, sagte der Landesvorsitzende Rüdiger Seidenspinner der Nachrichtenagentur dpa. Derzeit hätten nur rund sieben bis acht Prozent der Polizisten einen sogenannten Migrationshintergrund – bei einem Bevölkerungsanteil von 25 Prozent.

“Wir fragen uns, wie wir an die Jugendlichen herankommen”, sagte der Polizeigewerkschafter vor einer Tagung seiner Organisation, bei der er und seine Kollegen an diesem Montag (19.3.) in Sindelfingen (Kreis Böblingen) über das Thema diskutierten.

“Es geht dabei nicht unbedingt darum, dass ein türkischstämmiger Polizist entsprechende Sprachkenntnisse hat”, erklärte Seidenspinner, auch wenn das manchmal vonnöten sei. “Der junge, türkischstämmige Mann will bei uns nicht als “Türkenpolizist” anfangen”, sagte der GdP-Landeschef. Die Kollegen müssten zwar ihre Kenntnisse einbringen können. Aber sie dürften beispielsweise nicht darauf reduziert werden, Moslem zu sein.

Die Landesregierung müsse nun ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag Taten folgen lassen. Schließlich habe sie sich dort dafür ausgesprochen, mehr Migranten für die Polizei anwerben zu wollen. “Das Innen- und das Integrationsministerium sollten sich zusammen hinsetzen und dabei nicht nur klären, welche Anreize geschaffen werden müssen.” Bestehende Anwerbeprogramme könnten ergänzt werden. Es sei nicht mehr Geld für Werbekampagnen nötig.

rundsätzlich sieht Seidenspinner noch keine Nachwuchsprobleme für die Polizei. Gerade der gehobene Dienst sei durchaus ein Berufsziel, auch für viele Abiturienten. “Wenn aber bis 2020 die Hälfte der heutigen Kollegen in Pension ist, müssen wir alle Bevölkerungsschichten ansprechen”, erklärte Seidenspinner.

Dies und Das

  • Hilfsmittel für Arbeitsplatz und Berufsausbildung
    REHADAT hat die Klassifikation der Hilfsmittel (ISO 99 99 / “Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen”) entsprechend der internationalen Vereinbarung aktualisiert. Neu ist die Gruppe 28 “Hilfsmittel für Arbeitsplatz und Berufsausbildung”. Hier finden sich zum Beispiel Arbeitsmöbel, Maschinen, Werkzeuge oder Transportgeräte. Insgesamt können mehr als 1.300 Arbeitshilfen recherchiert werden.
    www.rehadat.de/rehadat/Reha.KHS?State=460&Db=0
  • Festbeträge für Hilfsmittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung geändert
    Seit dem 01. März 2012 gelten in der Gesetzlichen Krankenversicherung neue Festbeträge für Einlagen, Hilfsmittel für die Kompressionstherapie und Hörhilfen. Letztere wurden um Festbeträge für Hörgeräte für an Taubheit grenzende Schwerhörige ergänzt, die alten Hörhilfen-Festbeträge gelten weiter. Die neuen Festbeträge können Sie bei REHADAT abrufen: www.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS .
    Die Festbeträge werden vom GKV-Spitzenverband festgelegt, siehe dazu auch § 36 SGB V (Festbeträge für Hilfsmittel).
    Übrigens: wenn Sie von uns über Änderungen des Hilfsmittelverzeichnisses der Gesetzlichen Krankenversicherung bei REHADAT per E-Mail informiert werden möchten, senden Sie uns einfach eine formlose E-Mail mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail-Adresse an hilfsmittel@rehadat.de .
  • Neuer Ausweis kommt
    Das Bundeskabinett hat heute (28. März 2012) eine Änderung der Schwerbehindertenausweis-Verordnung beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Ab dem 1. Januar 2013 wird es möglich sein, den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte auszustellen.

Der bisher ausgestellte Papierausweis hat das relativ große Format von 13,5 mal 9,5 Zentimeter. Künftig wird der Schwerbehindertenausweis in Plastik gefertigt und dasselbe kleine Format haben wie der neue Personalausweis, der Führerschein und Bankkarten. Er wird damit benutzerfreundlicher. Außerdem enthält er den Nachweis der Schwerbehinderung erstmals auch in englischer Sprache. Für Blinde wird die Buchstabenfolge sch-b-a in Brailleschrift aufgedruckt, damit diese Menschen ihren neuen Schwerbehindertenausweis besser von anderen Karten gleicher Größe unterscheiden können.
Die mit dem Ausweis verbundenen Rechte bleiben unverändert. Der neue Ausweis kann ab dem 1. Januar 2013 ausgestellt werden. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland für sich fest. Spätestens ab dem 1. Januar 2015 werden jedoch nur noch die neuen Ausweise ausgestellt. Die vorhandenen alten Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer gültig. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den alten Ausweisen in Anspruch genommen werden. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

  • Gemeinsam in der Küche – Kochbuch für Blinde und Sehende
    Das Kochbuch ist wuchtig. In einem Schuber stecken zwei großformatige Ringbände, 264 Seiten umfasst es, dazu noch eine Hörbuch-CD. Vor allem bunte Bilder sind in “Trust in Taste – Kochbuch für Blinde und Sehende” zu sehen, dem nach Verlagsangaben ersten Buch für beide Gruppen. Darauf sind kleine Erhebungen zu ertasten – die Brailleschrift für Blinde. Die Anweisungen für Sehende sind kürzer gefasst: Auf einigen wenigen Seiten sind die Rezepte schwarz auf weiß gedruckt.

Es soll diesen Monat im Münchener Justina Verlag erscheinen. Zusammengestellt und erprobt wurden die Rezepte von Michael Hoffmann, Betreiber des “Margaux”, und von zwei blinden Hobbyköchen.
Gemeinsam mit den beiden blinden Hobbyköchen Hans Maier und Manuela Schlemm habe er im Dunkeln gekocht. “Wie erfährt ein Blinder, dass Zwiebeln goldgelb sind?”, beschrieb Hoffmann eine der Herausforderungen. Vieles erkläre sich über Gerüche oder Gehör, erläuterte Maier. Zwiebeln beispielsweise röchen nussig und buttrig, wenn sie den richtigen Zustand erreicht hätten. “Bei Pilzen hört man, wenn sie gar sind. Das liegt am Blubbern des Wassers, das austritt.”

Das Hörbuch sei aufgeteilt in Zutaten- und Rezeptteile. Auf diese Weise könnten Blinde im Supermarkt auf ihrem MP3-Player gezielt nur die Zutatenlisten abrufen. Als Ersatz für die bunten Fotos, die das Buch für Sehende verschönern, gebe es auf der CD eigens zu den Rezepten komponierte Musik.

Daraus und aus der Tatsache, dass ihr Verlag nur sehr klein sei, erkläre sich der stolze Preis von 125 Euro pro Buch. “Ich hatte bei gut 400 möglichen Sponsoren vorgesprochen. Keiner hat sich bereit erklärt, das Projekt zu finanzieren.” Sämtliche Beteiligten seien in Vorleistung gegangen, damit das Werk erscheinen könne. (dpa)

Einladung Arbeit und Leben