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Rundschreiben Januar 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wünschen Ihnen alles Gute für das Jahr 2022.
Auch dieses Jahr stehen wir wieder vor großen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Wer hätte gedacht, dass die Pandemie uns so lange begleitet…

  • RS 01 - 2022 Endet die Amtszeit der SBV bei Absinken der Mindestzahl?

    Die Amtszeit der SBV soll vorzeitig enden, wenn die Zahl der Wahlberechtigten in ihrem Betrieb unter die Mindestzahl von fünf Beschäftigten sinkt – so das LAG Köln. Eine kritische Stellungnahme. […]

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  • RS 01 - 2022 Beteiligung bei Einstellung

    […] Eine geeignete Plattform, um zumindest die Schwerbehindertenquote im eigenen Betrieb / in der eigenen Dienststelle zu erhöhen, ist ein Bewerbungsverfahren, welches dem/r schwerbehinderten Bewerber/in einen benachteiligungsfreien Prozess einräumt. Gerade deshalb verlangt der Gesetzgeber die umfassende Beteiligung der SBV im sogenannten Einstellungsprozess.

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  • RS 01 - 2022 Fragen nach Infektion- und Impfstatus

    Gesundheitsdaten sind besonders geschützt, auch wenn der Arbeitgeber ausnahmsweise nach einer Infektion oder dem Impfstatus fragen darf. Diese Regeln sind einzuhalten!
    Der Arbeitgeber hat einen Informationsanspruch, soweit das Verarbeiten von Gesundheitsdaten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses zulässig ist (§ 26 Abs. 3 S. 1 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das ist immer dann der Fall, wenn die Verarbeitung erforderlich ist, um Rechte auszuüben oder rechtliche Pflichten aus dem Arbeitsrecht, dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes zu erfüllen. Es darf kein Grund zu der Annahme bestehen, dass das schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt.

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  • RS 01 - 2022 Keine Diskrimminierung bei Nichtzugang der Einladung

    Nur weil schwerbehinderte Stellenbewerber ein Einladungsschreiben zu einem Vorstellungsgespräch bei einem öffentlichen Arbeitgeber nicht erhalten haben, muss noch keine Diskriminierung wegen der Behinderung vorliegen. Denn hat der Arbeitgeber alles ihm Mögliche und Zumutbare für einen ordnungsgemäßen und fristgerechten Zugang des Schreibens unternommen, muss er auch keine Diskriminierungsentschädigung zahlen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 19. November 2021 veröffentlichten Urteil (Az. 8AZR297/20).

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  • RS 01 - 2022 Weg vom Bett ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert

    Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. […]

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