HPR-Aktuell Info: Berliner Besoldung verfassungswidrig! Teil I: Die Richterbesoldung

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Mit Beschluss vom 04.05.2020, veröffentlicht am 28.07.2020, hat das Bundesverfassungsgericht die Berliner Richterbesoldung der Jahre 2009 bis 2015 als verfassungswidrig zu niedrig eingestuft. (Link zum BVerfG – Pressemitteilung und BVerfG – Entscheidung). Die Richterbesoldung in R 1 bis R 3 blieb danach sowohl gegenüber der Entwicklung der Tariflöhne als auch hinsichtlich der Verbraucherpreise erheblich zurück und bei der Besoldungstabelle A wurde das Mindestabstandsgebot zur Sozialhilfe in den unteren Besoldungsgruppen deutlich verletzt. Aus der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts: „Ein Verstoß hiergegen betrifft insofern das gesamte Besoldungsgefüge, als sich der vom Gesetzgeber selbstgesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.“

Der Hauptpersonalrat hat sich in seiner Sitzung am 04.08.2020 mit diesem Beschluss befasst und folgende Forderungen und Erwartungen daraus für die Beamtinnen und Beamten gezogen, die nach der Besoldungstabelle A alimentiert wurden und werden:

Der Senat hat in den letzten Jahren selbst mehrfach darauf hingewiesen, dass der Abstand der unteren Besoldungsgruppen zum Schnitt der Länder eher noch größer ist. Damit wurde die unterschiedliche Erhöhung der Sonderzahlung begründet. Es ist also anzunehmen, dass neben den drei genannten Parametern mindestens bei den unteren Besoldungsgruppen der Besoldungstabelle A auch noch ein vierter Parameter, der auf Verfassungswidrigkeit hinweist, erfüllt sein wird. Der Hauptpersonalrat erwartet daher, dass im Hinblick auf die noch ergehenden weiteren Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts die Besoldungstabelle A betreffend schon jetzt anerkannt wird, dass das Land Berlin seine Beamtinnen und Beamten über lange Jahre hinweg „evident unzureichend“ (BVerfG) alimentiert hat. Angesichts des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses, das in beide Richtungen gilt, bleibt klar festzuhalten: Das Land Berlin hat seine Beamtinnen und Beamten in diesen Jahren ungerecht behandelt! Es stünde daher dem Gesetzgeber gut zu Gesicht, entsprechend bescheiden aufzutreten.

Es hilft auch in der Sache nicht weiter, dass die Besoldung in den letzten Jahren forciert erhöht wurde. Damit sollte nur ein verfassungswidriger(!) Zustand für die Zukunft beendet werden, eigentlich eine Selbstverständlichkeit und keine besondere Großzügigkeit, derer man sich rühmen kann, insbesondere da dies nicht die unzureichende Alimentierung in der Vergangenheit ausgleichen kann.

Für den Hauptpersonalrat folgt daraus die Forderung, dass nicht nur für alle Kolleginnen und Kollegen, die für diese Jahre in Widersprüche oder Klagen gegangen sind, eine Nachberechnung erfolgen muss, sondern ausnahmslos für alle Beamtinnen und Beamten. Diese durften und dürfen nämlich aufgrund eben dieses Dienst- und Treueverhältnisses auf eine angemessene Behandlung und Alimentierung durch das Land Berlin vertrauen, zumal ihnen ja auch genau deswegen das Streikrecht verwehrt wird.

Es ist also jetzt am Gesetzgeber, auf seine Beamtinnen und Beamten zuzugehen und eine Wiedergutmachung zu leisten. Außerdem erwartet der HPR, dass im ersten Schritt die Kolleginnen und Kollegen in der Besoldungsstufe A 4 sofort auf A5 gehoben werden.

Darüber wollen wir als HPR mit dem Senat und mit Fraktionen im Abgeordnetenhaus ins Gespräch kommen.

Daniela Ortmann
Vorsitzende des Hauptpersonalrats

HPR-Aktuell Info vom 07.08.2020 als Download

  • HPR-Aktuell Info: Berliner Besoldung verfassungswidrig! Teil 1: Die Richterbesoldung

    PDF-Dokument (192.9 kB) - Stand: 07.08.2020