Die neue Rahmendienstvereinbarung über die Nutzung und den Einsatz mobiler Informations- und Kommunikationsgeräte für dienstliche Zwecke soll landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festgelegen.
Eine besondere Form der Nutzung mobiler Endgeräte stellt die mobile Telearbeit dar, die eine größere örtliche Gestaltungsfreiheit bei der Erbringung der Arbeitsleistung ermöglicht. Hiermit soll einerseits die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege weiter gefördert und andererseits auch die Inklusion von Menschen mit Behinderung durch angepasste Arbeitsbedingungen verbessert werden.
Diese Rahmendienstvereinbarung setzt die RDV zum landesweiten Einsatz „mobiler Dienste“, „mobiler Endgeräte“ vom 6. Mai 2009 außer Kraft.