Sprechstunde 2025

Sprechstunde

Sprechstunde – Wir sind für unsere Nachwuchskräfte da!

Die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (Haupt-JAV) ist die gesamtstädtische Interessenvertretung – für alle Auszubildenden, Anwärter*innen und dual Studierenden im unmittelbaren Berliner Landesdienst. Ihr Aufgaben ergeben sich aus dem Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin (PersVG Berlin): Die Haupt-JAV ist für die Bearbeitung von Maßnahmen zuständig die über den Geschäftsbereich einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) hinausgehen und jugendliche- und auszubildende Dienstkräfte betreffen.

Damit wir im direkten Austausch bleiben, haben wir eine regelmäßige Sprechstunde eingerichtet.

Was ist die Sprechstunde?

Die Sprechstunde ist ein freiwilliges und vertrauliches Gesprächsangebot der Haupt-JAV für alle Nachwuchskräfte im unmittelbaren Berliner Landesdienst. Sie wurde ins Leben gerufen, um eine direkte Möglichkeit zum Austausch über Ausbildungsbedingungen, strukturelle Herausforderungen und individuelle Anliegen zu schaffen.

Im Fokus steht dabei nicht die Bearbeitung personeller Einzelmaßnahmen – die Sprechstunde dient auch dazu, berlinweite Tendenzen, Problemfelder und Veränderungsbedarfe frühzeitig zu erkennen. Denn nur im direkten Gespräch mit denjenigen, die aktuell eine Ausbildung, ein duales Studium oder einen Vorbereitungsdienst absolvieren, lassen sich realitätsnahe Eindrücke gewinnen und fundierte Rückmeldungen sammeln.

Diese Erkenntnisse sind für die Haupt-JAV von zentraler Bedeutung, um Entwicklungen zu analysieren, strukturelle Missstände aufzudecken und gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen anzustoßen – auf gesamtstädtischer Ebene. Die Sprechstunde ist somit ein wichtiges Instrument, um Beteiligung zu ermöglichen, Rückmeldungen ernst zu nehmen und die Tätigkeit der Haupt-JAV praxisnah und wirksam auszugestalten.

Warum das wichtig ist

Als Stufenvertretung vertritt die Haupt-JAV die Interessen sämtlicher Nachwuchskräfte im unmittelbaren Berliner Landesdienst – über einzelne Dienststellen und Verwaltungsbereiche hinaus. Aufgrund dieser gesamtstädtischen Zuständigkeit ist der direkte Kontakt zu den Dienstkräften in Ausbildung besonders wertvoll, jedoch im regulären Arbeitsalltag häufig nicht gegeben.

Die Sprechstunde schließt diese Lücke bewusst: Sie schafft einen geschützten Raum für offene Gespräche, in denen Herausforderungen, Belastungen, aber auch positive Erfahrungen unmittelbar geschildert werden können. Damit trägt sie wesentlich dazu bei, Entwicklungen im Bereich der beruflichen Ausbildung und Qualifizierung berlinweit zu erfassen und ein realistisches Bild der tatsächlichen Bedingungen zu gewinnen.

Diese Rückmeldungen sind eine wichtige Grundlage, um strukturelle Probleme frühzeitig zu identifizieren und gezielte Verbesserungen anzuregen – sei es in der praktischen Ausbildung, im Studienverlauf oder in der dienstlichen Betreuung. Gleichzeitig ermöglicht die Sprechstunde eine kontinuierliche Rückkopplung zwischen den gewählten Interessenvertretungen und den Nachwuchskräften, auf deren Vertrauen und Stimmen sich die Arbeit der Haupt-JAV stützt.

Sprechstunde_Termine

Termine 2025

Die Sprechstunde findet an folgenden Tagen statt:

  • 26.09.2025
  • 22.10.2025
  • 14.11.2025
  • 10.12.2025

Die Sprechzeiten sind von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. In der Regel beansprucht eine Sprechstunde ein zeitliches Kontingent in Höhe von 60 Minuten.

Ort der Sprechstunde

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Sprechstunde_Anmeldung

Anmeldung zur Sprechstunde

Die Anmeldung zur Sprechstunde erfolgt ausschließlich digital per E-Mail an das zentrale Sammelpostfach der Haupt-JAV unter hjav@hjav.berlin.de. Alternativ kann auch das Kontaktformular der Website der Haupt-JAV unter der folgender Verlinkung genutzt werden.

Zur Bearbeitung der Terminanfrage benötigen wir eine kurze Schilderung des Anliegens/Sachverhalts, den aktuellen Beschäftigungsstatus (zum Beispiel Auszubildende*r oder Anwärter*in) sowie die Beschäftigungsdienststelle (zum Beispiel Polizei Berlin oder Senatsverwaltung für xy). Ebenfalls anzugeben ist ein konkreter Terminwunsch oder zeitlicher Rahmen zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr anzugeben. Hier erneut der Hinweis, dass eine Sprechstunde in der Regel 60 Minuten beansprucht. Nach erfolgter Prüfung der Terminanfrage, wird eine Terminbestätigung versandt.

Die Sprechstunde kann auch durch mehrere Nachwuchskräfte zeitgleich beansprucht werden.

Fragen und Antworten zur Sprechstunde

  • Wie lautet die Rechtsgrundlage für die Durchführung einer Sprechstunde?

    Die Rechtsgrundlage ist das Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin (PersVG Berlin).

    Gemäß §§ 69 Abs. 2 iVm 66 PersVG Berlin iVm 39 Abs. 1 PersVG Berlin kann die Haupt-JAV eine Sprechstunde während der Arbeits-/Dienstzeit einrichten. Zeit und Ort bestimmt sie im Einvernehmen mit der für das personalvertretungsrechtzuständigen Senatsverwaltung.

    Die Haupt-JAV hat die Einrichtung einer Sprechstunde formal beschlossen. Das entsprechende Einvernehmen ist mit der Senatsverwaltung für Finanzen hergestellt worden.

  • Ist die Teilnahme an der Sprechstunde Arbeits-/Dienstzeit?

    Die Teilnahme an der Sprechstunde ist Arbeits-/Dienstzeit. Nachwuchskräfte welche an der Sprechstunde teilnehmen wollen, müssen keinen Verdienstausfälle oder dergleichen befürchten. Es muss einzig darauf geachtet werden, dass der Tag und Zeitraum der Sprechstunde in die reguläre Arbeits-/Dienstzeit entfällt.

    Auch muss die ausgefallene Arbeits-/Dienstzeit nicht nachgearbeitet werden. Eine gesonderte Dienstbefreiung ist ebenfalls nicht notwendig.

    Die rechtliche Herleitung ergibt sich aus §§ 69 Abs. 2 iVm 66 PersVG Berlin iVm § 39 Abs. 1 PersVG Berlin.

  • Muss ich meine Praxisanleitung/ direkte Führungskraft über meine Teilnahme informieren?

    Die direkte Führungskraft beziehungsweise Praxisanleitung muss über die Teilnahme an der Sprechstunde informiert werden. Der Grund der Teilnahme muss nicht angegeben werden.

    Die Dienststellenleitung beziehungsweise deren Vertreter*innen sind personalvertretungsrechtlich verpflichtet, eine Teilnahme an der Sprechstunde der Haupt-JAV zu gewähren.

    Die Verschiebung der Teilnahme an der Sprechstunde kann seitens der Dienststelle nur aufgrund unaufschiebbarer dienstlicher Erfordernisse verlangen. Diese sind in der Regel für Nachwuchskräfte nicht gegeben.

  • Können mir Nachteile durch die Teilnahme an der Sprechstunde entstehen?

    Nein, durch die Teilnahme an der Sprechstunde können keine individuellen Nachteile entstehen.

  • Welche Anliegen können beispielsweise in der Sprechstunde thematisiert werden?

    Innerhalb der Sprechstunde werden keine personellen Einzelmaßnahmen bearbeitet. Dies obliegt den örtlichen Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretungen beziehungsweise Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

    Folgende Anliegen können beispielhaft platziert werden:
    • Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung der Ausbildungs- oder Studienbedingungen
    • Bericht über positive Erfahrungen oder funktionierende Konzepte, die berlinweit empfohlen werden könnten
    • Systemische Probleme bei der Vereinbarkeit von Ausbildung/Studium und familiären Verpflichtungen
    • Qualität der praktischen Ausbildung (z.B. Einsatzplanung, Betreuung durch Ausbilder*innen, Ausbildungsinhalte)
    • Ausstattung und Rahmenbedingungen am Ausbildungs- oder Studienplatz (z.B. Arbeitsmittel, Räume, Technik)
    • Ungleichbehandlung oder Benachteiligung im Ausbildungs- oder Studienverlauf
    • Rückfragen jeglicher Art und vieles mehr

    Wir weisen daraufhin, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes handelt.

  • Können mehrere Nachwuchskräfte zur gleichen Zeit an der Sprechstunde teilnehmen?

    Ja, mehrere Nachwuchskräfte – auch behördenübergreifend – können an der Sprechstunde teilnehmen.

  • Wer führt die Sprechstunde durch?

    Die Abwicklung der Sprechstunde obliegt in der Regel den freigestellten Vorstandsmitglieder der Haupt-JAV:

    • Sasha König – Vorsitzender
    • Sophie Malke – stellvertretende Vorsitzende
    • Sean Hanisch – 2. stellvertretende Vorsitzender

    Nach Bedarf können ordentliche Mitglieder des Gremiums hinzugezogen werden.

    Weitere Informationen über den Vorstand und die Mitglieder der Haupt-JAV sind hier abrufbar..

  • Besteht die Möglichkeit eine Anwesenheitsbescheinigung zu erhalten?

    Ja, die Geschäftsstelle der Haupt-JAV kann eine Anwesenheitsbescheinigung ausstellen.

  • Besteht die Möglichkeit die Sprechstunde digital mittels Videokonferenz abzuhalten?

    Nein, diese Möglichkeit besteht aufgrund der fehlenden rechtlichen Gegebenheiten nicht.

  • Erfahren dritte Personen über den Inhalt der Sprechstunde?

    Nein, die Sprechstunde obliegt der Schweigepflicht gemäß § 11 PersVG Berlin. Die Haupt-JAV ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

    Die Weitergabe von Informationen beziehungsweise Bearbeitung der jeweiligen Anfrage erfolgt nur mit Zustimmung der Nachwuchskraft.

  • Wie kann ich Kontakt zu meiner örtlichen GJAV bzw. JAV aufnehmen?

    Die Kontaktdaten der örtlichen Interessenvertretungen sind hier abrufbar.

Kontakt zur Haupt-JAV

Geschäftsstelle – Madlen Burneleit