Schritt für Schritt zur Erklärung

Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer für ihren Grundbesitz in Berlin eine elektronische Steuererklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben, z. B. mit “Mein ELSTER”.

Mit der Steuer-Onlineplattform “Mein ELSTER” können Steuererklärungen sicher, kostenlos und bequem übermittelt werden.

1. Schritt – Zugang zu "Mein ELSTER"

Sofern Sie bereits bei “Mein ELSTER” registriert sind, können Sie das dort bereitgestellte Formular zur Feststellung des Grundsteuerwerts für Ihre Erklärung nutzen.

Konto anlegen

Sollten Sie noch nicht bei “Mein ELSTER” registriert sein, erstellen Sie dort bitte ein Benutzerkonto. Mit Klick auf „Benutzerkonto erstellen“ werden Sie dort durch den mehrstufigen Registrierungsprozess geleitet.
Das Finanzamt stellt Ihnen Aktivierungsdaten per E-Mail und per Post zu (grundsätzlich auch in das Ausland). Für Druck, Versand und Zustellung des Briefs sollten Sie bis zu 10 Werktage einplanen.

Die Einrichtung eines Benutzerkontos ist möglich, für

  • Privatpersonen mit ihrer Identifikationsnummer
  • Unternehmen mit ihrer Steuernummer
  • Vereine mit ihrer Steuernummer
  • Organisationen (z. B. Kirchengemeinden, Verwaltungen) mit ihrer Steuernummer
  • Erben-/Grundstücksgemeinschaften mit ihrer Steuernummer

Registrierung mit der Grundsteuernummer

Sie können auch die Grundsteuernummer für die Anmeldung verwenden.
Auch als Privatperson, die nicht in Deutschland gemeldet ist und keine Identifikationsnummer hat, können Sie sich mit Ihrer Berliner Grundsteuernummer bei „Mein ELSTER“ registrieren.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Registrierung im Abschnitt „Personalisierung“ auf die Frage „Für wen ist die Registrierung bestimmt“ auswählen „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“, auch wenn Sie als Privatperson handeln. Sie können nur dann nachfolgend die Registrierung mit der Steuernummer durchführen. Der Brief mit Aktivierungsdaten wird an die im Steuerkonto hinterlegte Adresse versendet (grundsätzlich auch in das Ausland).

Konto von nahen Angehörigen nutzen

Falls ihnen eine elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen dies auch Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung übernehmen. Diese können die eigene Registrierung bei “Mein ELSTER” nutzen, um auch für Sie die Steuererklärung abzugeben.

2. Schritt – Formular über ELSTER abrufen

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, z. B. über “Mein ELSTER”. Die Formulare zur Feststellung des Grundsteuerwerts stehen dort seit dem 01. Juli 2022 bereit.

3. Schritt – Erklärung ausfüllen und übermitteln

Sie benötigen u.a. folgende Angaben:

  • Steuernummer
  • Lage des Grundstücks (Straße und Hausnummer)
  • Grundbuchblattnummer
  • Flurstücknummer usw.

Die erforderlichen grundstücksbezogenen Angaben finden Sie u.a. in folgenden Unterlagen:

  • ggf. Teilungserklärung
  • Grundbuchblatt
  • Kaufvertrag
  • Einheitswert- und Grundsteuerbescheid
  • ggf. Betriebskostenabrechnung

Bitte folgen Sie den Eingabehinweisen auf “Mein ELSTER”.

Wie können Sie Ihre Erklärung korrigieren, wenn Sie nicht sicher sind, alle Daten richtig eingegeben zu haben?

  • Wenn bei der Erklärungsabgabe über ELSTER ein Fehler erfolgt ist (z. B. falsche Daten eingegeben wurden), kann jederzeit unter der gleichen Grundsteuernummer eine neue/korrigierte Erklärung übermittelt werden. Diese wird dann entsprechend bei der Bearbeitung herangezogen.
  • Wenn bereits ein entsprechender Grundsteuerwertbescheid durch das Finanzamt erlassen wurde, kann innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Feststellungsbescheid beim Finanzamt eingelegt werden. Zur Begründung kann eine korrigierte Erklärung übermittelt werden oder eine schriftliche Mitteilung mit den korrigierten Daten eingereicht werden. Bei erneuter Übermittlung der Erklärung sollte im Freitextfeld ein Hinweis erfolgen, dass es sich um eine Korrektur handelt und die geänderten Daten sollten benannt werden.
Bauzeichnungen, Taschenrechner und Computertastatur

Berechnung Flächen

Berechnungen

Ergänzende Informationen zur Berechnung von Wohn- und Bruttogrundflächen finden Sie unter "Berechnungen". Weitere Informationen

Computertastatur

Anleitungen und Ausfüllhilfen

ELSTER Anleitungen und Ausfüllhilfen

Die Berliner Steuerverwaltung hat Schritt für Schritt Anleitungen zur Abgabe der elektronischen Steuererklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für unterschiedliche Grundstücksarten in "Mein ELSTER" erstellt. Weitere Informationen

Erklärung zur Grundsteuerreform in "Mein ELSTER"

Mit dem Aufruf des Videos erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Formate: video/youtube

Wer darf Sie bei der Abgabe der Steuererklärung unterstützen?

Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Berufsgruppen steuerliche Beratung anbieten und Steuererklärungen für Dritte erstellen dürfen, z.B.:

  • Steuerberaterinnen und Steuerberater
  • Hausverwaltungen

Hausverwaltungen sind als Verwalter fremden Vermögens hinsichtlich dieses Vermögens befugt, Sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen. Da den Hausverwaltungen viele Daten zur Verfügung stehen, sind Sie in der Lage, den Eigentümerinnen und Eigentümern bei Bedarf Informationen zur Verfügung zu stellen.

Lohnsteuerhilfevereinen ist es nicht erlaubt, Sie diesbezüglich zu beraten. Die Mitglieder dürfen aber die technische Ausstattung der Lohnsteuerhilfevereine nutzen, um über das Elster-Zertifikat der Beratungsstelle ihre Erklärung elektronisch zu übermitteln.

Härtefälle

Ist die elektronische Abgabe unzumutbar, darf eine Papiererklärung eingereicht werden. Für Härtefälle (nur Privatpersonen) stehen den Finanzämtern Papiervordrucke zur Verfügung. Diese werden während der Öffnungszeiten der Finanzämter in den Infozentralen ausgegeben. Sie können sich an das für Sie zuständige Finanzamt wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage Ihres Grundstücks.

Berliner Skyline mit Tiergarten im Sommer, Deutschland

Ablauf der Grundsteuerreform

Nach Eingang der Erklärung stellt das Finanzamt den Grundsteuerwert zum 01.01.2022 per Bescheid fest. Dieser Wert wird dann erstmalig ab dem Jahr 2025 zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Bis zum Ablauf des Jahres 2024 wird die Grundsteuer noch auf der Grundlage des Einheitswerts erhoben. Weitere Informationen