Sofern Sie bereits bei “Mein ELSTER” registriert sind, können Sie das dort bereitgestellte Formular zur Feststellung des Grundsteuerwerts für Ihre Erklärung nutzen.
Konto anlegen
Sollten Sie noch nicht bei “Mein ELSTER” registriert sein, erstellen Sie dort bitte ein Benutzerkonto. Mit Klick auf „Benutzerkonto erstellen“ werden Sie dort durch den mehrstufigen Registrierungsprozess geleitet.
Das Finanzamt stellt Ihnen Aktivierungsdaten per E-Mail und per Post zu (grundsätzlich auch in das Ausland). Für Druck, Versand und Zustellung des Briefs sollten Sie bis zu 10 Werktage einplanen.
Die Einrichtung eines Benutzerkontos ist möglich, für
- Privatpersonen mit ihrer Identifikationsnummer
- Unternehmen mit ihrer Steuernummer
- Vereine mit ihrer Steuernummer
- Organisationen (z. B. Kirchengemeinden, Verwaltungen) mit ihrer Steuernummer
- Erben-/Grundstücksgemeinschaften mit ihrer Steuernummer
Registrierung mit der Grundsteuernummer
Sie können auch die Grundsteuernummer für die Anmeldung verwenden.
Auch als Privatperson, die nicht in Deutschland gemeldet ist und keine Identifikationsnummer hat, können Sie sich mit Ihrer Berliner Grundsteuernummer bei „Mein ELSTER“ registrieren.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie bei der Registrierung im Abschnitt „Personalisierung“ auf die Frage „Für wen ist die Registrierung bestimmt“ auswählen „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“, auch wenn Sie als Privatperson handeln. Sie können nur dann nachfolgend die Registrierung mit der Steuernummer durchführen. Der Brief mit Aktivierungsdaten wird an die im Steuerkonto hinterlegte Adresse versendet (grundsätzlich auch in das Ausland).
Konto von nahen Angehörigen nutzen
Falls ihnen eine elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen dies auch Angehörige im Sinne des § 15 Abgabenordnung übernehmen. Diese können die eigene Registrierung bei “Mein ELSTER” nutzen, um auch für Sie die Steuererklärung abzugeben.