Die neue Grundsteuer

Blick über die Dächer

Seit Jahrzehnten wird die Grundsteuer in Deutschland auf der gleichen Bemessungsgrundlage erhoben: den sogenannten Einheitswerten von 1964 (West) bzw. 1935 (Ost). In seinem Urteil vom 10. April 2018 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass dieses Verfahren zu Ungleichbehandlungen führe und darum verfassungswidrig sei. Es verpflichtete darum den Gesetzgeber, die Grundsteuer zu reformieren.

In Berlin gilt, wie in den meisten anderen Bundesländern, das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Grundsteuer-Reformgesetz. Von Anfang an war das Ziel des Berliner Senats, die Reform aufkommensneutral durchzuführen. Das bedeutet: Das Land Berlin wird in Zukunft kein zusätzliches Geld durch die Grundsteuer einnehmen. Sie wird aber den tatsächlichen Wert der Grundstücke und Immobilien stärker berücksichtigen. Und sie wird für den Ost- und Westteil der Stadt künftig nach denselben Grundsätzen berechnet. Für einige Eigentümer ergeben sich darum Entlastungen, für andere etwas höhere Zahlungen.

Die neuen Steuersätze werden zwar erst 2025 wirksam. Wegen des erheblichen Aufwands bei der Berechnung muss die Steuerverwaltung aber schon jetzt Vorbereitungen treffen. Und sie ist dabei auf die Mithilfe der Grundstückseigentümer angewiesen: Sie müssen anhand weniger einfach zu ermittelnder Daten eine elektronische Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Wie das funktioniert, ist auf unseren Seiten erklärt.

Neubau Wohnhaus

Die neue Grundsteuer

Der Bundesgesetzgeber verabschiedete im November 2019 das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts. Dieses sieht vor, dass zum 1. Januar 2022 bundesweit alle Grundstücke neu zu bewerten sind. Hier finden Sie weitere Informationen zum Vorgehen. Weitere Informationen

Planzeichnungen eines Hauses

Grundbesitz in Berlin

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück – ob selbstgenutzt oder vermietet – auf den Stichtag 01. Januar 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Hier finden Sie weitere Informationen zum Vorgehen. Weitere Informationen