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Gesetzliche Grundlagen
Krebsregistergesetz und Staatsvertrag
Die gesetzliche Basis des Gemeinsamen Krebsregisters ist der Staatsvertrag in Verbindung mit dem Gesetz über Krebsregister (Krebsregistergesetz – KRG). Das KRG trat 1995 für eine Laufzeit von 5 Jahren in Kraft und verpflichtete alle Bundesländer, bevölkerungsbezogene Krebsregister einzurichten. 1999 wurde der Staatsvertrag zwischen den am Gemeinsamen Krebsregister beteiligten Bundesländern abgeschlossen. Er sichert das Fortgelten des Krebsregistergesetzes ab 1.01.2000 als Landesrecht. Das GKR hat damit eine unbefristete gesetzliche Grundlage erhalten. In den Landesgesetzen bzw. den Krebsregisterausführungsgesetzen sowie dem KKR-Staatsvertrag Berlin-Brandenburg wurden von den am GKR beteiligten Ländern die Zustimmung zum Staatsvertrag sowie Meldemodalitäten geregelt. Auf dieser Basis haben die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und die Freistaaten Sachsen und Thüringen die Meldepflicht für Krebserkrankungen gesetzlich festgelegt.
Am 01.01.2018 ist der Zweite Änderungsstaatsvertrag in Kraft getreten.
Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister (2. ÄStV)
PDF-Dokument (124.2 kB) Dokument: GKR
Gesetz über Krebsregister (Krebsregistergesetz - KRG) vom 4.11.1994 (BGBl I S. 3351)
PDF-Dokument (21.5 kB) Dokument: GKR
Landesgesetze zum Staatsvertrag
Landesgesetze zur Meldepflicht
Datenschutz
Folgende Maßnahmen gewährleisten den Schutz der Daten im GKR:
- Verschlüsselung der personenidentifizierenden Patientendaten in der Vertrauensstelle vor Übergabe an die Registerstelle
- Dauerhafte Speicherung der Daten in anonymisierter Form in der Registerstelle
- Fristgerechte Löschung bzw. Vernichtung der Originaldaten in der Vertrauensstelle
- Nutzung der Daten in anonymisierter Form
- Entschlüsselung von personenidentifizierenden Daten für bestimmte Forschungsaufgaben nur nach strengen gesetzlichen Vorgaben
- Schweigepflicht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeinsamen Krebsregisters
- Umsetzung von Vorgaben des Berliner Datenschutzbeauftragten
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Gemeinsames Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen
Vertrauensstelle
- Tel.:
- (030) 56581-200
- Fax:
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Registerstelle
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- (030) 56581-199
Webmaster
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