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Energie
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Pressemitteilung vom 10.07.2017
Das Tegeler Hafenfest findet in diesem Jahr im Zeitraum vom 14. Juli bis zum 23. Juli 2017 statt, unterliegt aber Beschränkungen in der Durchführung. Dies ist das Ergebnis eines nicht-öffentlichen Erörterungstermins, den das Verwaltungsgericht heute in einem gerichtlichen Eilverfahren abgehalten hat. Eine Anwohnerin hatte mit ihrem Antrag ein gänzliches Verbot der Veranstaltung, hilfsweise eine Verkürzung ihrer Dauer von zehn auf vier Tage erreichen wollen.
Die Beteiligten haben sich auf Anraten des Gerichts u.a. darauf geeinigt, dass für Sonntag, den 23. Juli 2017 für die Bühnenbeschallung strengere Grenzwerte und kürzere Auftrittszeiten gelten als beantragt. Anders als ursprünglich genehmigt enden die Festtage zudem am Freitag, den 14. Juli 2017 und Freitag, den 21. Juli 2017 bereits um 22.00 Uhr und werden ohne Feuerwerk begangen. Demgegenüber darf das Hafenfest an den Samstagen des 15. Juli 2017 und des 22. Juli 2017 wie ursprünglich genehmigt jeweils bis 23.00 Uhr dauern und mit einem Feuerwerk enden.
Aktenzeichen VG 10 L 722.17