Energie

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DJH-Neubau am Ostkreuz geht vorerst weiter (Nr. 41/2015)

Pressemitteilung vom 24.11.2015

Eine Hostelkette ist einstweilen mit dem Versuch gescheitert, den Weiterbau der am Ostkreuz geplanten Jugendherberge gerichtlich zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Berlin wies einen darauf gerichteten Eilantrag zurück.

In der Marktstraße in Berlin-Lichtenberg soll Mitte 2016 eine neue Jugendherberge eröffnen. Das Land Berlin stellte dem Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) das Grundstück hierfür pachtzinsfrei zur Verfügung. In dieser Unterstützung sieht die Antragstellerin eine europarechtswidrige Subvention, die den Wettbewerb zwischen Beherbergungsbetrieben verzerre. Ihr Eilantrag zielte daher auf die Verpflichtung des Landes Berlin, einen Bau- und Nutzungsstopp gegenüber einer u. a. vom DJH gegründeten gemeinnützigen Gesellschaft zu verhängen, es sei denn, diese Gesellschaft entrichtet für die Nutzung einen ortsüblichen Pachtzins. Zudem sollte das Land verpflichtet werden, für die Vergangenheit Pachtzinsen nachzufordern.

Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag zurück. Eine Klärung im Eilverfahren sei nicht geboten, weil der Antragstellerin gegenwärtig keine unzumutbaren Nachteile drohten. Denn frühestens mit der Inbetriebnahme der Jugendherberge komme es zu einem für die Antragstellerin wirtschaftlich spürbaren Wettbewerb zwischen den beiden Beherbergungsbetrieben. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass bereits jetzt Buchungen für die neue Jugendherberge möglich seien. Aus dem gleichen Grund sei auch eine Entscheidung über die Rückforderung etwaig rechtswidrig ersparter Pachtzinsaufwendungen für die Zeit ab dem 1. Februar 2014 nicht eilbedürftig.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 18. Kammer vom 17. November 2015 (VG 18 L 420.15)