Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Bau eines Einfamilienhauses im Bereich der Spandauer Wilhelmstadt auf Antrag der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (BEHALA) nach einem Ortstermin und nach Anhörung sachverständiger Zeugen vorerst gestoppt.
Das Bezirksamt Spandau von Berlin hatte die Baugenehmigung für das Vorhaben im Vorgriff auf die beabsichtigte Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes statt der bisherigen Ausweisung als Gewerbegebiet mit einem Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Götelstraße erteilt. Auf der östlich dem Plangebiet gegenüberliegenden Seite der Havel befindet sich der Südhafen Spandau. Die BEHALA, Eigentümerin des Hafengeländes und Betreiberin des Hafens, hatte wegen der auf bis zu 135 m Luftlinie heranrückenden Wohnbebauung eine Einschränkung des lärmintensiven Hafenbetriebs befürchtet.
Die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts ist zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplanentwurf, der das Gebiet unbeschränkt als allgemeines Wohngebiet ausweist, nach derzeitigem Planungsstand nicht rechtsgültig festgesetzt werden könne. Es fehle an der der sog. Planreife, weil zum einen die Lärmsituation unzureichend ermittelt worden sei. Zum anderen seien die wirtschaftlichen Interessen der BEHALA an einer mit dem Wirtschaftverkehrskonzept der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angestrebten Entwicklung des Hafens zu einem „trimodalen“ Logistikzentrum (Wasser, Schiene, Straße) nicht angemessen berücksichtigt worden seien.
Die Entscheidung des Gerichts ist zwar unmittelbar nur für eine Baugenehmigung ergangen, hat jedoch weitreichende Auswirkungen auf eine Vielzahl Bauwilliger im Plangebiet.
Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.
Beschluss der 19. Kammer vom 26. August 2009 – VG 19 L 132.09 –