Energie

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Strafzahlung gegen NPD in Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro rechtmäßig (Nr. 21/2009)

Pressemitteilung vom 15.05.2009

Die von der Bundestagsverwaltung gegenüber der NPD festgesetzte Sanktion in Höhe von ca. 2,5 Mio. Euro wegen festgestellter Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht 2007 ist in einer Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro zu Recht ergangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom heutigen Tage entschieden.

Die 2. Kammer des Gerichts bestätigte dem Grunde nach die von der Bundestagsverwaltung gerügten Verstöße gegen das parteienrechtliche Transparenzgebot. Die NPD habe es insbesondere unterlassen, die für das Jahr 2007 festgesetzten staatlichen Mittel in voller Höhe auszuweisen. Stattdessen habe die Partei auf der Einnahmenseite bei der Position „Staatliche Mittel“ unzulässigerweise nur den Betrag angegeben, der sich nach Abzug einer von ihr im selben Jahr geleisteten Rückzahlung an den Bundestag ergeben hatte. Dadurch werde das Ausmaß der tatsächlichen Parteienfinanzierung nicht hinreichend deutlich. Allerdings könne dieser Verstoß entgegen der Rechtsauffassung des Bundestages nur einmal sanktioniert werden, auch wenn er sich auf der Ausgabenseite nochmals auswirke. Dies führte dazu, dass der im Bescheid der Bundestagsverwaltung festgesetzte Sanktionsbetrag nahezu um die Hälfte zu reduzieren war.

Die Kammer hat die Berufung und die Sprungrevision zugelassen.

Urteil der 2. Kammer vom 15. Mai 2009 – VG 2 K 39.09 –