Energie

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Auflagen für Gegendemonstrationen in Lichtenberg am 6.12.2008 (Nr. 39/2008)

Pressemitteilung vom 05.12.2008

Zwei linke Gegendemonstrationen gegen den rechten Aufzug in Lichtenberg am 6. Dezember 2008 müssen sich zeitliche und örtliche Verschiebungen, die die Versammlungsbehörde angeordnet hatte, gefallen lassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit zwei Beschlüssen vom gestrigen Abend entschieden.

Am 31. Oktober 2008 meldete eine Einzelperson einen rechtsgerichteten Aufzug für den 6. Dezember 2008 unter dem Motto „Jugend braucht Perspektiven – Für die Schaffung eines nationalen Jugendzentrums“ in Lichtenberg an, den die Polizei als Versammlungsbehörde bestätigte. Nachdem Ort und Zeit dieser Veranstaltung bekannt geworden waren, wurden am 5. November 2008 fünf Gegendemonstrationen – z.T. Aufzüge, z.T. Kundgebungen – angemeldet.

Eine der Antragstellerinnen plante einen Aufzug beginnend am Bahnhof Lichtenberg über Weitlingstraße und Sewanstraße zu einem Endpunkt am Tierpark Friedrichsfelde. Mit Bescheid vom 1. Dezember 2008 erließ die Versammlungsbehörde die Auflage, dass der Aufzug nicht um 9 Uhr, sondern erst um 15 Uhr beginnen könne, nachdem der rechte Aufzug den Bahnhof Lichtenberg passiert habe. Die Aufzugsstrecke decke sich in weiten Teilen, insbesondere was den sog. Weitlingkiez um den Bahnhof Lichtenberg betrifft, mit dem gleichzeitig stattfindenden rechten Aufzug, der zuerst angemeldet gewesen sei. Das Verwaltungsgericht hat diese Auflage im Eilverfahren mit der Begründung bestätigt, dass beide Versammlungen wegen der drohenden gewalttätigen Konfrontation
nicht zur gleichen Zeit am gleichen Ort stattfinden könnten und dass der rechten Versammlung Vorrang zukomme, weil diese zuerst angemeldet worden sei.

Eine andere Antragstellerin wollte eine Kundgebung an der Straßenecke Am Tierpark/Sewanstraße in der Nähe zweier Stelen zum Gedenken an das ehemalige „Arbeitserziehungslager Wuhlheide“ abhalten. Dort führt auch der rechte Aufzug vorbei. Mit Bescheid vom 1. Dezember 2008 verlegte die Versammlungsbehörde den Ort der Kundgebung zur südlichen Seite des S-Bahnhofs Karlshorst, an dem der rechte Aufzug beginnt. Die Versammlungsbehörde hielt diese Auflage für erforderlich, um auch hier zu erwartende gewalttätige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Das Gericht hat die Auflage bestätigt, weil nach der derzeitigen Erkenntnislage und den Erfahrungen der vergangenen Jahre mit einem erheblichen Gewaltpotenzial zu rechnen sei. Auch wenn die angemeldete Versammlung selbst als friedlich einzuschätzen sei, sei zu erwarten, dass gewaltbereite Störer die Versammlung nutzten, um den rechten Aufzug unrechtmäßig zu blockieren oder anzugreifen. Die Polizei sei verpflichtet, die Durchführung einer nicht verbotenen Versammlung auch durch Maßnahmen im Vorfeld aktiv zu schützen. Dieses Ziel lasse sich nur durch Verlegung der nach dem rechten Aufzug angemeldeten Kundgebung erreichen.

– Beschlüsse der 1. Kammer vom 4. Dezember 2008 – VG 1 A 406.08 und 407.08 –