Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage des Naturschutzbundes Berlin e. V. (NABU) gegen den Bau der ersten Berliner Windkraftanlage in Berlin-Pankow abgewiesen. Der NABU hatte gegen die immissionschutzrechtliche Genehmigung der Windkraftanlage insbesondere vorgebracht, der geplante Standort des Windrades liege zwischen verschiedenen Feuchtbiotopen und gefährde
das letzte in Berlin lebende Rotmilan-Paar.
Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Der immissionschutzrechtliche Genehmigungsbescheid sei rechtmäßig und berücksichtige ausreichend naturschutzrechtliche Belange. Insbesondere den Abstand des Rotmilan-Horstes zum vorgesehenen Standort des Windrades (ca. 3 km) sah das Gericht als ausreichend an. Zudem liege die Flughöhe der Rotmilane typischerweise unter dem erst in ca. 98 m beginnenden Rotorbereich.
Urteil der 10. Kammer vom 4. April 2008 – VG 10 A 15.08 –