Leistungskürzungen wegen Pflegebetrugs - Sozialgericht bestätigt Linie der Sozialämter
02.11.2016
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2016 (S 145 SO 1411/16 ER): Das Sozialamt darf die Sozialhilfe einer Pflegebedürftigen rückwirkend um Geldbeträge kürzen, die diese von einem kriminellen Pflegedienst als Belohnung für ihr Mitwirken beim Abrechnungsbetrug erhalten hat. Leistungskürzungen wegen Pflegebetrugs - Sozialgericht bestätigt Linie der Sozialämter