Keine Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche - Sozialgericht Berlin widerspricht dem Bundessozialgericht
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2015 (S 149 AS 7191/13): Ein EU-Bürger, der in Deutschland nur ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche hat, hat weder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) noch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII. Keine Sozialleistungen für Unionsbürger auf Arbeitsuche - Sozialgericht Berlin widerspricht dem Bundessozialgericht