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Ansprache der Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, Frau Sabine Schudoma, auf der Jahrespressekonferenz des Sozialgerichts Berlin

Pressemitteilung vom 14.01.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

I.
In den letzten Jahren erinnert mich die Arbeit am Sozialgericht an eine Expedition ins Hochgebirge. Kaum ist ein Gipfel erreicht, schiebt sich das nächste Bergmassiv ins Blickfeld. Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle einen neuen Höhenrekord verkündet: 2012 waren insgesamt 44.301 neue Verfahren beim Sozialgericht Berlin eingegangen. Das war unser Mount Everest. Im letzten Jahr hat sich die Situation stabilisiert: 2013 wurden – bezogen auf alle Arbeitsgebiete – exakt 41.975 neue Verfahren registriert. Das ist ein Rückgang um 2.326 Verfahren oder 5 %. Darüber freue ich mich. Doch das Tal ist weit entfernt. Noch immer befinden wir uns auf dem Hochplateau – in einer Zone, wo die Luft zum Atmen knapp ist. 2013 ist das vierte Jahr in Folge, in dem das Sozialgericht Berlin mehr als 40.000 Neueingänge zu bewältigen hatte. Die Klagen erreichen das Sozialgericht Berlin im 12-Minuten-Takt. Jeden Monat kommen 3.500 hinzu. Gleichzeitig türmen sich die unerledigten Verfahren zum immer bedrohlicheren Aktenberg. Meine Damen und Herren, Entspannung fühlt sich anders an.

II.
Das Hauptproblem heißt immer noch Hartz IV. 62% aller am Sozialgericht Berlin registrierten Streitigkeiten stammen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. 63 Richter beschäftigen sich ausschließlich mit dem SGB II. Noch vor Ostern wird am Sozialgericht Berlin das 200.000. Hartz IV-Verfahren eingehen.

Auffällig ist der hohe Anteil von Eilverfahren im Hartz IV Bereich. Jedes vierte Hartz IV – Verfahren ist ein Antrag auf Eilrechtsschutz. Fast immer geht es um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, um das Existenzminimum.
Menschen machen geltend, auf ein Eingreifen des Gerichts angewiesen zu sein. Welche Dramatik diese Verfahren entwickeln können, zeigt folgender Fall, den die 129. Kammer letzte Woche zu entscheiden hatte: Zeitgleich hatte eine 57 jährige Frau Jobcenter und Sozialgericht um Hilfe gebeten. Sie schrieb: In drei Tagen wird meine Wohnung geräumt. Ich brauche dringend 500 Euro für eine Notunterkunft und um meine Möbel einzulagern. Die zuständige Richterin griff zum Telefon und erfuhr von ihr weitere Einzelheiten. Der letzte Monatslohn aus einer Reinigungstätigkeit war gepfändet worden. Das nächste Gehalt sollte erst in 8 Tagen eintreffen. Die Frau war verzweifelt. Das Jobcenter sah sich außer Stande, Leistungen zu bewilligen. Das Gericht musste eine Entscheidung treffen, und es war eine salomonische. Schon am nächsten Tag bekam die Antragstellerin das dringend benötigte Geld, allerdings nur als Darlehen mit der Auflage, es zurückzuzahlen (S 129 AS 369/14 ER).

Solche Fälle reißen die Richter immer wieder aus der Sacharbeit heraus: In Eilfällen müssen sie so schnell wie möglich aufklären, vermitteln, entscheiden. Eilverfahren haben Vorrang. Andere Streitigkeiten müssen warten. Deswegen erschweren sie die Arbeit. Große Sorge macht mir der Umstand, dass gerade die Zahl dieser Eilverfahren auf hohem Niveau verharrt. 2012 gingen 6.880 Hartz IV Eilverfahren bei Gericht ein. 2013 waren es 6.630 – gerade einmal 250 weniger. Diese Entwicklung ist umso auffälliger, als insgesamt betrachtet Hoffnung am Hartz IV – Horizont aufschimmert.

Zwischen der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 und 2010 hat sich die Zahl der jährlichen Neueingänge von Eilverfahren und Klagen auf über 30.000 Verfahren mehr als versechsfacht. Sechs Jahre lang ging es nur bergauf. Seit 2011 sinken die Zahlen.

2013 gingen exakt 26.594 neue Hartz IV – Verfahren beim SG Berlin ein. Das sind immer noch Monat für Monat durchschnittlich 2.216 SGB II – Verfahren.

Immer noch klagt alle 20 Minuten ein Berliner gegen sein Jobcenter. Doch ergibt sich im Vergleich zu 2012 ein Rückgang um fast 8 %. Ich hoffe, dass sich dieser Trend fortsetzt.

Ausschlaggebend für den Rückgang sind die Verfahren, die in der Fachsprache als Klagen bezeichnet werden, also Hauptsacheverfahren ohne besondere Dringlichkeit. Die Zahl der Eilverfahren bleibt hingegen hoch.

III.
Für viel Streit sorgt seit jeher die Frage, welche Mietkosten die Jobcenter übernehmen müssen. Hier hat sich die Lage etwas entspannt. Die Verordnung zu den Wohnaufwendungen (WAV), die 2012 auch auf mein Drängen hin eingeführt worden ist, hat sich positiv ausgewirkt. Im Vergleich zur Vorgängerregelung enthält sie großzügigere Mietobergrenzen. Natürlich wird dadurch manch ein Streit vermieden.

Besonders auffällig ist jedoch der Rückgang der sogenannten Untätigkeitsklagen. Offensichtlich gelingt es den Jobcentern in der letzten Zeit besser als in der Vergangenheit, die gesetzlichen Bearbeitungsfristen einzuhalten. Das ist ein erster Erfolg der Initiative zur Reduzierung der Jobcenterklagen, die der Senator für Justiz und Verbraucherschutz 2012 angestoßen hatte.

Diese Entwicklung ist erfreulich. Doch umso stärker treten die anderen Fragen in den Vordergrund, die nach wie vor für Streit sorgen. In einem Großteil der Fälle geht es

p(. – um die Rückforderung zuviel gezahlter Leistungen

p(. – um die Leistungskürzung bei Sanktionen

p(. – um die Anrechnung von Einkommen.

Gerade die Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf den Hartz IV – Anspruch führt alle Beteiligten rasch an ihre Grenzen. Bis 2007 waren die Angaben im Steuerbescheid des Finanzamtes ausschlaggebend. Dann beschloss der Gesetzgeber, die bekannten Steuerschlupflöcher wenigstens im Hartz IV – Bereich zu stopfen. Seitdem müssen sich Jobcenter und Sozialgerichte selbst mit Bilanzen herumschlagen. Ist das Praktikum einer Yogalehrerin in Fernost als Dienstreise absetzbar? Braucht eine Harfenspielerin ein Dienstmotorrad? Hält die Buchführung der Pommesbude am Alexanderplatz auch dem zweiten Blick stand? Umfangreiche Ermittlungen, schwierige Abwägungen sind erforderlich. Ich frage mich, ob hier wirklich ein Einspareffekt erzielt wurde.

Meine Damen und Herren, die Wanderungsbewegung innerhalb der Europäischen Union hat auch das Sozialgericht Berlin erreicht. Eine nüchterne Analyse der Situation am Sozialgericht ergibt: Es gibt keine EU-Klagewelle. Allerdings nimmt vor allem die Zahl der Eilanträge von in Berlin lebenden EU-Bürgern seit rund zwei Jahren zu – sie machen grob geschätzt 15 % der Eilverfahren aus. Eine differenzierte Betrachtung der Streitfälle zeigt dabei: Das Bild ist bunt. So bunt wie Europa. Die Antragsteller kommen aus allen europäischen Staaten. Manche leben seit Jahren in Deutschland. Berlin ist ihr Zuhause. Andere sind erst vor einigen Monaten in die Stadt gekommen in der Hoffnung auf bessere Lebensbedingungen. Manche kommen allein, manche mit Familie. Manche haben Arbeit, manche suchen noch. Ob sie einen Anspruch auf Hartz IV haben, hängt vom Einzelfall ab.

Klar ist: Wer in Deutschland arbeitet, aber für sich und seine Familie nicht genug verdient, hat als Aufstocker Anspruch auf Hartz IV. Das gilt für EU-Bürger genauso wie für Deutsche. Das ist keine Leistungserschleichung, sondern geltendes Recht. Allerdings benötigten Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien bis Ende letzten Jahres eine Arbeitserlaubnis. Nur als Selbständige durften sie tätig sein. Eine Fallgruppe unter vielen bildete vor diesem Hintergrund die Frage, ob die angebliche Selbständigkeit, z. B. als Bauhelfer, als Reinigungskraft nicht nur vorgeschoben war. Auch hier verbietet sich jede Pauschalierung. Jeder Einzelfall muss kritisch geprüft werden.

Meine Damen und Herren, manchmal drängt sich in diesem Zusammenhang der Eindruck auf, dass Arbeitgeber ganz bewusst die Unerfahrenheit und die Notlage von Einwanderern ausnutzen. Klarstellen möchte ich: Auch am Sozialgericht kennt man das Strafgesetzbuch. Wer den Staat betrügt, wird strafrechtlich verfolgt. Das gilt selbstverständlich unabhängig vom Herkunftsland. Und es gilt eben nicht nur für Hartz IV – Empfänger, die über ihre Situation täuschen, die Einkommen oder Vermögen verschweigen, sondern auch für solche Arbeitgeber, die durch Förderung scheinselbständiger Tätigkeiten zu Lasten der gesetzlichen Versicherungen Beiträge unterschlagen.

Nicht abschließend geklärt ist die Rechtslage für EU-Bürger, die noch keine Arbeit haben, aber auf Arbeitsuche sind. Nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers sollen sie generell von Leistungen ausgeschlossen sein. Ob dieser pauschale Leistungsausschluss mit europäischem Recht vereinbar ist, ist heftig umstritten. Diese Frage ist deswegen entscheidend, weil europäisches Recht gegenüber dem deutschen vorrangig ist. Überall in Deutschland kommen Richter zu unterschiedlichen Ergebnissen, auch hier am Sozialgericht Berlin. Mehrfach hat auch das Bundessozialgericht bezweifelt, ob das deutsche Gesetz in dieser Frage den Anforderungen des Europarechts genügt. Im Dezember hat es deshalb den Fall einer in Berlin-Neukölln wohnenden schwedischen Familie dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt (Beschluss vom 12. Dezember 2013 – B 4 AS 9/13 R). Dessen Entscheidung gilt es abzuwarten. Meine Damen und Herren, unerträglich ist es vor diesem Hintergrund, Richtern, die nach sorgfältiger Abwägung Leistungen zusprechen, leichtfertige Verschwendung von Steuermitteln vorzuwerfen. Freizügigkeit und Gleichbehandlung sind Grundpfeiler der Europäischen Gemeinschaft. Die Festlegung ihrer Grundlagen und Grenzen hat eine sorgfältige Prüfung verdient.

IV.
Meine Damen und Herren, trotz des Klagerückgangs sind wir weit entfernt von einem zufriedenstellenden Zustand. Welche Anstrengungen noch erforderlich sind, zeigt eindrucksvoll die Erfolgsquote: In rund 54 % der Fälle erzielen die Kläger gegenüber den Jobcentern zumindest einen Teilerfolg. Seit Jahren.
In anderen Sparten ist die Quote deutlich niedriger. Das ist nicht normal. Das ist ein Signal. Ein Warnzeichen dafür, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind. Die Reduzierung der Untätigkeitsklagen war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nun ist entscheidend, dass die Jobcenter ihre Arbeitsqualität nachhaltig verbessern. Und ganz wichtig: Die Bemühungen um Klagevermeidung dürfen nicht dazu führen, dass die Betreuung der bereits anhängigen Verfahren vernachlässigt wird. Allzu oft beobachten Richter, dass Jobcenter auch auf die dritte Erinnerung noch keine Antwort geben.

Ein wichtiger Baustein zur Vermeidung von Klageverfahren ist die persönliche Kommunikation. Unsere Erfahrung ist: Viele Verfahren ließen sich vermeiden, wenn sich die Beteiligten vor Anrufung des Gerichts an einen Tisch setzen würden. In vier von fünf Hartz IV-Fällen wird am Sozialgericht Berlin eine einvernehmliche Lösung gefunden. Wie gut es tun kann, miteinander ins Gespräch zu kommen, wird nirgends so deutlich wie bei der Mediation. Am Sozialgericht Berlin bieten sechs Richterinnen und Richter dieses Güterichterverfahren an. Ihr Ziel: Neue Wege aufzuzeigen in Verfahren, die in einer Sackgasse stecken. Der Erfolg gibt ihnen recht. Ich nenne beispielhaft einen Streit, in dem es vordergründig um Sanktionen des Jobcenters ging. Dem Richter gelang es, die verhärteten Fronten aufzulösen und eine Einigung zu erzielen. Sieben Verfahren konnten auf einmal erledigt werden. Sieben auf einen Streich – hier war es kein Märchen, sondern das Ergebnis moderner Verhandlungsführung. Ich werbe darum, dieses Angebot zur umfassenden Streitbeilegung verstärkt zu nutzen.

V.
Das Sozialgericht Berlin ist nicht nur Hartz IV-Gericht. Persönliche Schicksale und politische Entscheidungen, geschichtliche Ereignisse und gesellschaftliche Entwicklungen prägen die Arbeit des Sozialgerichts in vielen Bereichen. Auch die klassischen Sozialrechtsgebiete wie die Arbeitslosenversicherung, das Renten- und Schwerbehindertenrecht, die Krankenversicherung bestimmen die Belastungssituation unseres Hauses. Kleinere, aber umso arbeitsintensivere Sparten sind zum Teil stark gewachsen.

Meine Damen und Herren, rechtlich gesehen geht es vor Gericht in der Regel um Geld. Den Klägern aber geht es häufig um viel mehr: Um Wahrnehmung, um Wiedergutmachung, um Würde. Nicht immer ist es möglich, diesen Erwartungen im Rahmen eines Gerichtsprozesses gerecht zu werden. Die folgenden Fälle stehen beispielhaft für viele.

Erfolgreich war die Entschädigungsklage einer Kanusportlerin aus der DDR. Mit 16 Jahren verabreichte ihr der Trainer blaue Pillen – angeblich Vitamine. Mit 32 Jahren erkrankte sie an Brustkrebs. Anders als das Landesamt für Gesundheit und Soziales erkannte das Gericht einen Zusammenhang zwischen Doping und Erkrankung und sprach ihr eine Rente zu. Für Fachleute und Betroffenenvertreter war dies ein Urteil von sporthistorischer Bedeutung. Der Prozess gab dem Opfer eine Stimme. Zugleich gewährte er Einblick in einen staatlich gelenkten Sportbetrieb, der sich Naivität und Ehrgeiz jugendlicher Athleten zu Nutze gemacht hatte (S 181 VG 167/07 – vgl. die Pressemitteilung vom 27. September 2013)

Mit schweren Folgen kämpfen auch all die Frauen, denen mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP eingesetzt worden sind. Das Sozialgericht Berlin hatte am 10. Dezember über eine Klage zu entscheiden, mit der eine Berlinerin von ihrer Krankenkasse vollständigen Kostenersatz für den Austausch der Implantate verlangte. Deutlich spürbar war ihre Verbitterung, Opfer eines skrupellosen Geschäftemachers geworden zu sein. Doch letztendlich konnte sie mit ihrem Begehren aus Rechtsgründen nicht durchdringen. Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, dass Fälle dieser Art immer wieder höchste Anforderungen an die Verhandlungsführung der zuständigen Richter stellen (S 182 KR 1747/12 – vgl. die Pressemitteilung vom 10. Dezember 2013)

Nicht uninteressant sind übrigens auch die Verfahren, die das Gericht nicht erreicht haben. Seit August 2013 ist die Sozialgerichtsbarkeit auch für Verfahren rund um das Betreuungsgeld zuständig. Bisher blieb der Ansturm aus: In Berlin sind ganze drei Klagen eingetroffen. Mit Spannung beobachte ich, wie sich dieser Bereich entwickeln wird.

VI.
Meine Damen und Herren, trotz Eingangszahlen in schwindelerregender Höhe gerät das Sozialgericht Berlin nicht ins Trudeln. Ein jetzt vorliegender bundesweiter Vergleich für 2012 zeigt: Nirgends in Deutschland erledigen Sozialrichter mehr Verfahren als am Sozialgericht Berlin. Auch was die Verfahrensdauer angeht, liegen sie auf Spitzenplätzen. Im Durchschnitt dauert ein Klageverfahren rund zwölfeinhalb Monate. Das sprichwörtliche Berliner Tempo beweisen die Sozialrichter, wenn es um dringende Notlagen geht. Eilverfahren dauern nicht einmal einen Monat – auch das ist bundesweit Spitze.

Die Energie, die der Rückgang bei den Klagezahlen freisetzte, wurde genutzt, um den Aktenberg in Angriff zu nehmen. Doch auch 2013 wuchs der Aktenberg. Zwar stieg er nur um 200 und nicht mehr um 2.000 Verfahren, wie noch zwischen 2012 und 2013. Doch ist festzuhalten: Inzwischen warten am Sozialgericht Berlin 42.683 Verfahren auf ihre Erledigung. Das ist das Jahrespensum aller Richter. Meine Damen und Herren, 2014 müssten alle Tage 48 Stunden haben, um diesen Berg abzutragen.

Seit der Einführung von Hartz IV stimmt das Verhältnis zwischen Neueingängen und Erledigungen nicht mehr. Inzwischen hat sich eine Altlast aufgetürmt, die kaum zu schultern ist. Am Sozialgericht Berlin geht Justitia mit krummem Rücken. Dass die Göttin der Gerechtigkeit bald wieder aufrecht gehen kann, ist dabei nicht nur für die Klägerinnen und Kläger von entscheidender Bedeutung. Bei überlangen Gerichtsverfahren drohen dem Land Berlin Entschädigungsforderungen. Was sich in Jahren aufgestaut hat, kann nicht in Monaten abgebaut werden. Deshalb braucht das Sozialgericht Berlin weiterhin Unterstützung.

VII.
Hinter den vorgestellten Ergebnissen steht die Arbeitsleistung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts. 128 Richterinnen und Richter werden von 208 Kräften des nichtrichterlichen Dienstes unterstützt. Sie schaffen Außerordentliches unter oft schwierigen Bedingungen. Seit Jahren gleicht unser Gericht einer Wanderbaustelle. Schutt, Staub, Lärm sind allgegenwärtig. In wenigen Wochen wird es im Innenhof des Gerichts weitergehen. Dort wird ein Anbau für das Archiv errichtet – Stauraum für mehr als 2 Kilometer Akten. Unter diesen Bedingungen Tag für Tag Höchstleistungen zu erbringen, verdient Anerkennung. Ein Zeichen hierfür war die Regine Hildebrandt Medaille, die mir stellvertretend für das gesamte Sozialgericht Berlin von der Arbeiterwohlfahrt Berlin Brandenburg verliehen worden ist. Ich habe diese Auszeichnung entgegengenommen. Verdient aber haben sie sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts.

VIII.
Meine Damen und Herren, kurz vor Weihnachten hat die große Koalition ihre Arbeit aufgenommen. Schon die ersten Regelungen, die das Parlament daraufhin verabschiedete, betrafen sozialrechtliche Themen. Genauso zeigt die Debatte um Mindestlohn und Armutswanderung: Das Sozialrecht bleibt in Bewegung. Auch das Sozialgericht Berlin steht nicht still. Wo angebracht, geht es mit der Zeit. Wo möglich, eilt es ihr voraus. Wo nötig, stemmt es sich gegen den Trend. Seine Wegweiser sind Recht und Gerechtigkeit. So soll es auch 2014 sein. Dafür werde ich mich einsetzen.

Ich danke Ihnen.
Sabine Schudoma, Präsidentin des Sozialgerichts Berlin