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Ansprache der Präsidentin des Sozialgerichts Berlin, Frau Sabine Schudoma, anlässlich der Jahrespressekonferenz vom 11.01.2012

Pressemitteilung vom 11.01.2012

Sehr geehrte Damen und Herren!

I.
Am Anfang einer Klage vor dem Sozialgericht Berlin steht oft ein Schicksalsschlag. Eine schwere Krankheit, ein schlimmer Unfall, Existenzangst nach dem plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes. Manchmal schreiben Kläger: „Bitte helfen Sie mir. Ich weiß nicht mehr, wie es weitergehen soll.“

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an einen Fall aus dem Recht der Unfallversicherung. Eine 45 jährige Blumenhändlerin war von ihrem Amoklaufenden Ex-Mann bei der Arbeit in ihrem Blumenstand lebensgefährlich verletzt worden. Nach umfangreichen Ermittlungen entschied die 25. Kammer des Sozialgerichts am 22. Februar 2011, dass es sich bei dem Attentat um einen Arbeitsunfall handelte. Die Klägerin konnte daraufhin Entschädigungsleistungen geltend machen (S 25 U 406/10):

Es erfordert viel Einfühlungsvermögen, aber auch die gebotene professionelle Distanz, um in derartigen Verfahren zu gerechten, zu richtigen Lösungen zu kommen. Doch nicht nur persönliche Schicksale, sondern auch Folgen politischer Entscheidungen und gesellschaftlicher Veränderungen kennzeichnen die Arbeit am Sozialgericht.

Ein Urteil, das die gesellschaftliche Diskussion in besonderem Maße befeuerte, stammt aus dem Recht der Krankenversicherung. Am 10. August 2011 kam die 73. Kammer des Sozialgerichts zu dem Ergebnis, dass die DAK Zusatzbeiträge rechtswidrig eingefordert habe. Bei Einführung der Zusatzbeiträge seien die Versicherten nicht ausreichend über ihr Sonderkündigungsrecht informiert worden. Informationen seien im Kleingedruckten versteckt gewesen. Daher habe für die Kläger keine Zahlungspflicht bestanden (S 73 KR 2306/10). Inzwischen plant die fusionierte DAK-Gesundheit, wie Sie sicherlich wissen, ab April generell auf die Erhebung eines Zusatzbeitrags zu verzichten.

II.
Meine Damen und Herren, ob es um Einzelschicksale oder gesellschaftliche Grundfragen geht – Das Sozialgericht Berlin hat große Aufgaben zu bewältigen. Dies schlägt sich nicht zuletzt in den Eingangszahlen nieder. Auch 2011 bewegte sich die Zahl der Rechtsstreitigkeiten am Sozialgericht Berlin auf Rekordniveau.

Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir: Niemand kann mehr mit Sicherheit sagen, wann am Berliner Hauptbahnhof die nächste S-Bahn einfährt. Wann am Berliner Sozialgericht die nächste Klage eingeht, ist hingegen klar vorhersehbar: Auch 2011 erreichten die Klagen das Sozialgericht im 12 Minuten-Takt. Insgesamt sind im vergangen Jahr 43.832 neue Verfahren eingegangen. Im Monatsdurchschnitt verzeichnet das Sozialgericht Berlin 3.653 Neueingänge. Hartnäckig verfestigt sich damit die Eingangssituation auf dem historischen Höchststand von 2010.

Besonders auffallend ist die Entwicklung im Bereich des Schwerbehindertenrechts, wo die Zahl der Klagen innerhalb der letzten fünf Jahre um mehr als 50 % anstieg. Die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch vermittelt zum Beispiel einen gesteigerten Kündigungsschutz, steuerliche Vergünstigungen und einen früheren Altersrentenbeginn. Vielleicht wird hierum gerade in Zeiten ökonomischer Verunsicherung besonders heftig gestritten. Möglicherweise sind die erhöhten Klagezahlen auch bereits Ausdruck des demographischen Wandels in unserer Gesellschaft.

70 % der eingehenden Klagen betreffen jedoch Hartz IV. Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) stellen damit die klassischen Gebiete des Sozialrechts zahlenmäßig weit in den Hintergrund.

III.
Meine Damen und Herren, noch vor einem Jahr schien ganz Deutschland um die Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes zu streiten, war ein Begriff wie „Bildungspaket“ in aller Munde, wurde medienwirksam in langen Nachtsitzungen um die Neufassung des SGB II gerungen. Inzwischen hat sich die Lage beruhigt. Wer jedoch glaubte, auch am Sozialgericht sei es still geworden, hat sich gewaltig geirrt. Noch in diesem Monat wird am Sozialgericht Berlin die 150.000 Hartz IV – Klage eingehen. 150.000 Klagen in sieben Jahren – eine ernüchternde Bilanz. Unzählige Änderungsgesetze und die große Hartz IV-Reform vom Januar letzten Jahres haben nichts geändert: Die Hartz IV-Klageflut trifft uns weiterhin mit voller Wucht.

Ebenso wie der Umstand der Klageschwemme sind auch deren Gründe über die Jahre gleich geblieben. Kein Kläger bläst zum Sturm auf unser Sozialsystem. Kaum einer prozessiert aus Prinzip. Es sind auch nicht die Themen der Politiker, die die Hartz IV Kläger umtreiben. So gibt es bisher – ohne dass ich die Ursachen hierfür benennen könnte – kaum Streit um das Anfang 2011 eingeführte Bildungspaket. Es sind auch nur wenige Klagen, die mit der angeblichen Verfassungswidrigkeit des Leistungsbetrags begründet werden. Nein, die Menschen, die das Sozialgericht anrufen, haben konkrete Anliegen aus ihrem Alltag. Wie in den Jahren zuvor streiten sie vor allem um

  • die Kosten der Unterkunft
  • die Anrechnung von Einkommen auf Leistungen
  • die Leistungskürzung aufgrund von Sanktionen
  • die Verletzung gesetzlicher Bearbeitungsfristen durch die Jobcenter

Dass es seit Jahren dieselben Probleme sind, die das Berliner Sozialgericht in Atem halten, hat vor allem einen Grund: Verbesserungsvorschläge aus der Praxis versanden in der Politik.

Ein wesentlicher Schlüssel zur Entlastung der Sozialgerichte liegt bei den Jobcentern. Im Vergleich zur alten Rechtslage hat die Hartz IV – Gesetzgebung die Zahl der zu erteilenden Bescheide nach oben schnellen lassen. Umso wichtiger ist es, dass falsche Bescheide bereits vor Einschaltung des Gerichts korrigiert werden. Gelegenheit hierzu bieten die Widerspruchsverfahren, die jedem Gerichtsprozess zwingend vorgeschaltet sind. Sie haben eine wesentliche Filterfunktion. Effektive Vorverfahren verhindern Gerichtsverfahren. Viele Klagen wären vermeidbar, wenn Betroffene und Behörden bereits während des Widerspruchsverfahrens ein klärendes Gespräch führen würden. Doch viel zu oft setzt man sich erst im Gerichtssaal an einen Tisch.

Meine Damen und Herren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter erleben wir als engagiert und kompetent. Das Problem ist jedoch: Sie kommen mit der Arbeit nicht hinterher. Gerichtsverfahren werden verzögert, weil das Jobcenter auch Monate nach Klageerhebung noch keine Stellungnahme abgeben kann. Allzu oft bekomme ich von Jobcentern die Antwort: „Aufgrund von Personalmangel kommt es derzeit zu Verzögerungen.“ Monat für Monat erreichen das Gericht Dutzende Untätigkeitsklagen. Bürger, oftmals vertreten durch Rechtsanwälte, wenden sich an das Gericht, weil die Jobcenter zwingende Bearbeitungsfristen nicht beachten. Statt Rechtsfragen zu lösen, wird das Gericht zum Mahnbüro. Die Überforderung der Jobcenter führt zur Überlastung der Gerichte. Die Zeche zahlt der Steuerbürger. Das ärgert mich.

Vor einem Jahr habe ich angeregt, die im Jahr 2006 durch Bundesgesetz abgeschafften Gerichtsgebühren für Jobcenter wieder einzuführen. Gäbe es diese Gebührenpflicht noch, hätten die Jobcenter im vergangenen Jahr 2,4 Millionen Euro zahlen müssen – sicherlich ein starkes Argument für die Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung. Doch noch immer muss sich gerade die Behörde mit den höchsten Klagezahlen nicht an den Kosten beteiligen.

Ein weiteres Beispiel für politischen Reformbedarf ist der Streit um die Angemessenheit der Unterkunftskosten von Leistungsberechtigten. Ein Dauerbrenner – nach wie vor betreffen die meisten Gerichtsverfahren diesen Themenkomplex. Das ist nicht verwunderlich: Seit Einführung von Hartz IV entscheiden die Berliner Jobcenter über Unterkunftskosten anhand einer Tabelle (Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz des Landes Berlin vom 7. Juni 2005, Amtsblatt für Berlin 2005, 3743, in der Fassung der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 29 und 34 SGB XII -AV Wohnen- vom 10. Februar 2009, Amtsblatt 2009, 502), die das Bundessozialgericht bereits vor über einem Jahr für rechtswidrig erklärt hat “(BSG, Urteil vom 19. Okt. 2010 – B 14 AS 50/10 R): Von der gesetzlichen Möglichkeit, Richtwerte für die Unterkunftskosten per Verordnung festzulegen, hat die Berliner Politik bisher keinen Gebrauch gemacht. Meine Bitte an den neuen Senat: Schaffen Sie endlich transparente, sozial ausgewogene und praxistaugliche Mietgrenzwerte! Es ist höchste Zeit! Übrigens gibt es schon ein Berechnungsmodell, das die Anforderungen erfüllt (vgl. BSG a. a. O.). Entwickelt worden ist es von Richterinnen und Richtern des Sozialgerichts Berlin.

Schließlich könnte auch der Bundesgesetzgeber nachbessern. Ein Beispiel: Bis 2007 orientierte sich das Jobcenter bei der Anrechnung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit am jeweiligen Steuerbescheid. Eine pragmatische Lösung. Seit Anfang 2008 müssen sich Finanzamt und Jobcenter getrennt durch Bilanzen und Bücher kämpfen, um zu ermitteln wie viel ein Selbständiger verdient hat. Das bindet Kräfte, ist fehleranfällig und verursacht Streit.

Angesichts dieser Umstände ist die seit Jahren hohe Erfolgsquote der Hartz IV Verfahren wenig überraschend. 2011 waren über die Hälfte der Hartz IV Klagen, nämlich 54 %, zumindest teilweise berechtigt. In anderen Rechtsgebieten beträgt die Erfolgsquote nur ein gutes Drittel.

IV.
Nicht nur Eingänge auf Rekordniveau machen uns zu schaffen. Auch das Anwachsen der Bestände erfüllt mich mit Sorge. Erstmals seit Bestehen des Sozialgerichts gab es 2011 über 40.000 offene Verfahren. 40.000 Aktenordner, die von den Geschäftsstellen eingeräumt, vorgelegt, weggeräumt werden müssen. 40.000 Fälle, in denen Menschen auf eine Entscheidung warten. Berge in Berlin sind in der Regel harmlose Hügel. Der Humboldthain, der Kreuzberg: Erholungsgebiete und Spielwiesen. Der Aktenberg am Sozialgericht Berlin – das ist der Harzer Brocken. Ein gewaltiges Felsmassiv. Eine Herausforderung. Meine Damen und Herren, die Belegschaft des Sozialgerichts Berlin ist schwindelfrei. Doch der Berg unerledigter Klagen bringt uns an die Grenze der Belastbarkeit. 40.000 offene Verfahren sind das Jahrespensum von über 100 Richtern. Das Gericht müsste ein Jahr schließen, um diesen Berg abzuarbeiten.

Vor diesem Hintergrund gilt dem Abbau der Altbestände mein besonderes Augenmerk. Wir Richterinnen und Richter wissen: Das Warten auf einen Gerichtstermin zerrt an den Nerven. Die Klägerinnen und Kläger brauchen eine zeitnahe Entscheidung Ihrer Probleme. Doch die schnellstmögliche Bearbeitung von Verfahren ist nicht nur ein Kernpunkt unseres richterlichen Selbstverständnisses. Die Kläger haben hierauf seit dem 3. Dezember 2011 auch einen gesetzlichen Anspruch. Das an diesem Tage in Kraft getretene „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ gibt ihnen das Recht, bei unangemessen langer Verfahrensdauer eine Verzögerungsrüge zu erheben. Unter gewissen Umständen können sie vom Land Berlin sogar eine Entschädigung verlangen.

Umso wichtiger ist es, dass das Sozialgericht Berlin weiterhin die Unterstützung erhält, die es braucht, um seine Werte bei den Erledigungszahlen und den durchschnittlichen Verfahrensdauern nicht nur zu halten, sondern möglichst zu verbessern.

Wie sich aus einem bundesweiten Jahresvergleich für 2010 ergibt, ist ein Rechtsstreit am Sozialgericht Berlin im Durchschnitt nach rund 12 Monaten abgeschlossen. Hartz IV – Verfahren dauern durchschnittlich nicht einmal 10 Monate. Mit diesen Zahlen belegen wir seit Jahren bundesweite Spitzenplätze. Ganz besondere Aufmerksamkeit geben wir Verfahren, in denen es um die Abwendung einer akuten Notlage geht: Eilverfahren werden am Sozialgericht Berlin durchschnittlich innerhalb eines Monats erledigt.

Derartige Ergebnisse sind nur möglich, weil die Berliner Sozialrichterinnen und -richter überdurchschnittlich viele Fälle zum Abschluss bringen: Pro Jahr bewältigt ein Hartz IV Richter am Sozialgericht Berlin 445 Verfahren. Vier von fünf Fällen erledigen sich dabei ohne Richterspruch. Das Erfolgsmodell heißt: Schlichten statt richten. Die Prozessbeteiligten finden einen Kompromiss. Die Kläger nehmen die Klage zurück. Die Behörde erkennt den Anspruch an. Die hohe Zahl unstreitiger Erledigungen belegt: Die Entscheidungsvorschläge der Richter überzeugen. Die Bürger vertrauen dem Sozialgericht. Das freut mich. Doch zugleich frage ich mich eben auch, ob sich nicht manch ein Prozess hätte vermeiden lassen.

V.
Der Grund für diese guten Ergebnisse ist das Personal. Zurzeit arbeiten am Sozialgericht Berlin 359 Menschen, davon rund 1/3 Richter. Vor sieben Jahren sahen diese Zahlen noch ganz anders aus. Aufgrund der Einführung von Hartz IV musste die Zahl der Richter weit mehr als verdoppelt werden. 2005 gab es am Sozialgericht Berlin 55 Richterstellen, inzwischen sind es 127. Davon beschäftigen sich 72 ausschließlich mit Hartz IV. Erfreulich hoch ist übrigens der Anteil von Frauen in der Richterschaft: Er beträgt exakt 50 %.

Doch auch auf folgenden Punkt möchte ich hinweisen: Trotz der massiven Verstärkung liegen die Personalkennzahlen immer noch um 15 % unter den Werten des bundesweit einheitlichen Personalschlüssels. Es stimmt zwar: Auch in der Sturmflut behält das Sozialgericht den Kopf über Wasser. Möglich ist dies jedoch nur, weil alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und ich beziehe hier ausdrücklich auch das nichtrichterliche Personal mit ein – sich jeden Tag von neuem mit höchstem Einsatz den Anforderungen ihres Berufs stellen.

Erfreulich ist dabei die hohe Bereitschaft, neue Wege zu beschreiten. Beispielhaft nenne ich die Einführung der Mediation am Sozialgericht. Richterinnen und Richter haben zusätzliche Fortbildungen auf sich genommen, um diese Form der konstruktiven Streitbeilegung zu erlernen. Seit 2011 bieten sie nun in ausgewählten Verfahren ihre Unterstützung an, damit Prozessparteien ihre Konflikte im gemeinsamen Gespräch umfassend und dauerhaft lösen können.

VI.
Meine Damen und Herren, sozialrechtliche Themen stehen seit Jahren ganz oben auf der politischen Tagesordnung, ob es um die Rente mit 67 geht, die Pflegeversicherung oder eben um Unterstützung für Arbeitsuchende und Hilfebedürftige. Eine unabhängige, leistungsstarke Sozialgerichtsbarkeit ist in Zeiten einschneidender Veränderungen in unserem Sozialsystem wichtiger denn je. Die Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Berlin stellen sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Auch 2012 wird das Sozialgericht Berlin alles tun, um den sozialen Rechten Geltung zu verschaffen, um Rechtsfrieden herzustellen, der von Dauer ist.

Ich danke Ihnen.