Beinbruch auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall
17.12.2010
Sozialgericht Berlin – Urteil vom 16. Dezember 2010 – S 163 U 562/09 Auch ein Beinbruch im Bowlingcenter ist als Arbeitsunfall von der Unfallversicherung gedeckt, wenn sich der Unfall auf einer betrieblichen Beinbruch auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall