Energie
Informationen zu dem Themenkosmos Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie unter berlin.de/energie/

Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine

Hartz-Fall Nummer 60.000 im Januar beim Berliner Sozialgericht registriert - Ehepaar wehrt sich gegen Zwangsvollstreckung von 1.200 ¤ - "Jobcenter hätte zuerst einmal über unseren Widerspruch entscheiden müssen"

Pressemitteilung vom 03.02.2009

Im Januar 2009 hat das Berliner Sozialgericht den 60.000. Fall in Sachen Hartz IV registriert (seit dem Inkrafttreten der Reformgesetze im Januar 2005): Ein Berliner Ehepaar wehrt sich gegen eine von der Behörde angedrohte Zwangsvollstreckung in Höhe von rund 1.200 Euro. Nach Darstellung der Eheleute erfolgte die Rückforderung durch das Jobcenter zu Unrecht. Daher hätten sie bereits im November Widerspruch gegen die Rückforderung eingelegt. Das Jobcenter habe über diesen Widerspruch noch nicht entschieden. Solange diese Entscheidung über den Widerspruch noch nicht vorliege, sei eine Zwangsvollstreckung unzulässig.

Das Ehepaar hat sich nun an das Sozialgericht gewandt und beantragt, die Zwangsvollstreckung einstweilen für unzulässig zu erklären. Das Gericht hat diesen Antrag nun zunächst an das Jobcenter zur Stellungnahme weiter geleitet.

Im Januar 2009 sind rund 1.700 neue Hartz-IV-Verfahren beim Sozialgericht eingegangen. Zum Stand der Hartz-IV-Verfahren insgesamt: vergleiche Pressemitteilung vom 16. Januar 2009