Schon wieder ein Hartz-Rekord beim Berliner Sozialgericht: Seit Januar sind beim größten deutschen Sozialgericht mehr als 10.000 neue Verfahren in Sachen „Hartz-IV“ eingegangen. Konkret wurden 10.705 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gezählt. Allein im November kamen 1.272 neue Verfahren aus diesem Rechtsgebiet.
Die Beteiligten streiten sich hauptsächlich um Berechnungsfragen: In welcher Höhe darf das Einkommen aus (Neben-)Jobs auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden? Muss das angesparte Vermögen aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch gegen das Job-Center entsteht? Anders, als im Jahr 2005, sind nun auch Sanktionen gegen Arbeitslose streitig. Die Sozialbehörden kürzen die Leistungen, weil der Betroffene sich ihrer Ansicht nach zu wenig bemüht hat, seine Arbeitslosigkeit zu beenden (z.B. zu wenige Bewerbungen nachgewiesen oder Arbeitsangebote grundlos abgelehnt). Auffällig sind in diesem Zusammenhang Verfahrensfehler der Behörden (vergleiche dazu bereits die Pressemitteilung vom 31. Mai 2006, die auf der Homepage des Sozialgerichts veröffentlicht ist: www.berlin.de/sg Rubrik „Pressemitteilungen’) .
Stark angestiegen sind die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz. Sie machen mittlerweile mehr als die Hälfte der Hartz-IV-Verfahren aus. Die Antragsteller rügen häufig, dass die Behörden bislang überhaupt keine Entscheidung in ihrem Fall getroffen hätten. Speziell solche Untätigkeits-Anträge sind immer wieder erfolgreich. Die Behörden verweisen auch gegenüber dem Gericht darauf, dass sie personell und technisch nicht ausreichend ausgestattet sind, um alle Anträge rechtzeitig zu bearbeiten.
Insgesamt sind seit Januar 23.804 neue Verfahren beim Berliner Sozialgericht eingegangen. Sie betreffen beispielsweise Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung die Zahlung von Renten oder spezielle Ansprüche der Opfer von Straftaten. 10.705 Verfahren betrafen den Bereich Hartz-IV (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe). Damit lag die „Hartz-IV-Quote“ bei 45%.