Senatsverwaltung für Justiz
Pressemitteilung 94/2006
Datum: 16. November 2006
Expertinnen und Experten für zwei Tage in Berlin
Erster Deutscher Sozialgerichtstag eröffnet
Mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der Richterschaft, der Rechtsanwaltschaft, Verbänden, Behörden und der Wissenschaft begann heute in Berlin der erste Deutsche Sozialgerichtstag. In vier Arbeitskreisen referieren und diskutieren Expertinnen und Experten aus dem gesamten Bundesgebiet zwei Tage lang über Hartz IV, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Prozessrecht. Die Tagung wird in Beschlüssen des Plenums münden, die Eingang in die rechtspolitische Debatte zum Sozialrecht finden werden.
Der Berliner Justizstaatssekretär Christoph Flügge begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Sozialgerichtstags zu Beginn der Veranstaltung. In seinem Grußwort hob er hervor, dass das Sozialrecht mehr als jedes andere Rechtsgebiet nahezu alle Menschen tangiere. Die Reformagenda der Bundesregierung betreffe zu wesentlichen Teilen Sozialrechtsreformen und stelle damit die Sozialgerichte vor neue Herausforderungen. Zwischen dem gesetzgeberischen Gestaltungswillen und der Verwaltung, die die neuen Gesetze gegenüber Bürgerinnen und Bürgern anwende, müssten die Sozialgerichte einen Weg der verfassungskonformen Auslegung von Gesetzen und Verwaltungshandeln finden. Flügge betonte, dass das Sozialgericht Berlin als größtes Sozialgericht Deutschlands infolge der Hartz-IV-Gesetzgebung in manchen Bereichen mit einer Verdreifachung der Verfahrenszahlen zu operieren habe. Die Eingänge in den ersten acht Monaten des Jahres 2006 hätten zu rund 43 Prozent Rechtsstreitigkeiten
im Zusammenhang mit Hartz IV betroffen. „Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialgerichts Berlin wie des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg möchte ich danken und meine große Anerkennung aussprechen. Sie haben mit einer nie gekannten Verfahrensflut zu kämpfen und bewältigen diese Mehrarbeit durch ihr großes Engagement,“ würdigte Flügge die Arbeit in der Berliner Sozialge-richtsbarkeit. Seit Anfang 2005 habe die Anzahl der ursprünglich für diesen speziellen Bereich vorgesehenen Richter immer wieder erhöht werden müssen, so dass heute beim Sozialgericht Berlin bereits 20 Richterstellen ausschließlich für Hartz-IV-Fälle eingerichtet seien. In diesem Zusammenhang verdeutlichte Flügge, dass Berlin nicht beabsichtige, die Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte zusammenzuführen, wie es ein Gesetzesentwurf des Bundesrats zu ermögli-chen beabsichtige.
Der Justizstaatssekretär warb dafür, den Sozialgerichtstag auch künftig in Berlin durchzuführen, weil Berlin als Bundeshauptstadt der Ort vieler für die Sozialgerichtsbarkeit maßgeblicher gesetzgeberischer Entscheidungen sei und in der schwierigen sozialen Situation Berlins die Thematik der Sozialgerichtsbarkeit darüber hinaus eine besondere Rolle spiele. Fast 700.000 Personen unter den 3,39 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Berlins bezögen Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem SGB XII; mit 17,1 Prozent sei die Arbeitslosenquote deutlich höher als im übrigen Deutschland.
Bei Rückfragen zu dieser Pressemeldung: Dr. Juliane Baer-Henney (030/9013-3633)