Monat für Monat steigt die Zahl der Gerichtsverfahren zu Hartz-IV. Das Bundessozialgericht in Kassel (die dritte Instanz in der Sozialgerichtsbarkeit) wird heute erstmals über Klagen aus dem Bereich der Reformgesetze verhandeln. Aus diesem Anlass weist das Berliner Sozialgericht auf die aktuelle Entwicklung in der ersten Instanz hin: Seit drei Monaten registriert allein das Berliner Sozialgericht monatlich mehr als 1.000 Hartz-IV-Verfahren. Im Oktober waren es nun schon 1.243 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz. Damit betrifft nach wie vor fast jedes zweite neue Gerichtsverfahren den Bereich Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe).
Seit Jahresbeginn hat sich die Zahl der neuen Hartz-IV-Verfahren auf 9.435 summiert (von insgesamt 21.136 neuen Gerichtsverfahren).
Beim Berliner Sozialgericht hofft man nun, dass die Zahl der Richterstellen erheblich erhöht wird, damit eine weitere Verzögerung der Verfahren vermieden werden kann. Derzeit verfügt das Gericht über 70,5 Planstellen. Das Berliner Sozialgericht wird die Öffentlichkeit und die Verfahrensbeteiligten ab heute regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der „Hartz-IV-Kurve“ informieren. Die Grafik wird auf der Homepage des Gerichts veröffentlicht. Zur Ansicht der Grafik