Berliner Sozialgericht weist Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und Klage ab: Sozialamt muss keine privaten Kochtöpfe für Insassen des Maßregelvollzugs bezahlen - Sauber gespülte Anstalts-Töpfe sind auch für strengen Vegetarier ausreichend
26.06.2006
Ein Insasse des Berliner Maßregelvollzugs hat zwei Prozesse gegen das Sozialamt verloren. Sein Ziel: „Die Gewährung einer einmaligen Beihilfe zur Anschaffung eines Kochgeschirrs und -bestecks.“ Seine Begründung: Er sei strenger Vegetarier. Berliner Sozialgericht weist Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und Klage ab: Sozialamt muss keine privaten Kochtöpfe für Insassen des Maßregelvollzugs bezahlen - Sauber gespülte Anstalts-Töpfe sind auch für strengen Vegetarier ausreichend