Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Kammergerichts für 2020 veröffentlicht (PM 2/2020)

Pressemitteilung vom 20.01.2020

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Die Familiensenate des Kammergerichts haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 veröffentlicht. Diese Leitlinien dienen der Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts in der Praxis. Sie konkretisieren unbestimmte Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts und pauschalieren die unterhaltsrelevanten Beträge.

Die neuen Leitlinien sind ab jetzt verfügbar unter:
https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/was-moechten-sie-erledigen/familiensachen/unterhalt.

Hintergrundinformationen zu den Änderungen der Leitlinien: Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien werden von den Familiensenaten des Kammergerichts in der Regel im Jahresturnus, jeweils im Nachgang zur Bekanntmachung einer neuen „Düsseldorfer Tabelle“ beschlossen, um den Berliner Familiengerichten, aber auch der unterhaltsrechtlichen Praxis der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, den Berliner Jugendämtern und der Unterhaltsvorschusskassen sowie den Berliner Sozialbehörden eine erste Orientierungshilfe in Unterhaltssachen zu geben. Sie binden die Rechtsprechung nicht.

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien 2020 enthalten keine inhaltlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr, sondern beschränken sich auf die Übernahme des Zahlenwerkes der aktuellen „Düsseldorfer Tabelle“ vom 1. Januar 2020, ohne jedoch deren Anmerkungen oder Erläuterungen zu übernehmen. Diese werden vielmehr für den Bezirk des Kammergerichts durch die Leitlinien ersetzt.

Bei Rückfragen: Thomas Heymann
(Tel: 030/9015-2290)