Kammergericht: Berufungen im Rechtsstreit über die Neuvergabe der Gaskonzession im Land Berlin zurückgewiesen (PM 21/2019)

Pressemitteilung vom 04.04.2019

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin

Am heutigen Tag fand vor dem Kartellsenat des Kammergerichts in Berlin in dem Verfahren über die Neuvergabe der Gaskonzession im Land Berlin zum Aktenzeichen 2 U 5/15 Kart die mündliche Verhandlung über die von beiden Seiten eingelegten Berufungen gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Dezember 2014 – 16 O 224/14 Kart – statt. Zu den Hintergründen des Verfahrens wird auf die Pressemitteilung PM 19/2019 vom 27. März 2019 verwiesen.

Der Kartellsenat des Kammergerichts hat in der heutigen mehr als zweistündigen mündlichen Verhandlung mit den Parteien die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Aufgrund dieser mündlichen Verhandlung hat der Kartellsenat des Kammergerichts mit Urteil vom heutigen Tage sowohl die Berufung der Beklagten als auch die Berufung der Klägerinnen gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Dezember 2014 zurückgewiesen.

Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; gegen die Nichtzulassung der Revision kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof innerhalb eines Monats ab förmlicher Zustellung des Urteils eingelegt werden.

Kammergericht, Urteil vom 04. April 2019, Az. 2 U 5/15 Kart,
Landgericht Berlin, Urteil vom 9. Dezember 2014, Az. 16 O 224/14 Kart.

Bei Rückfragen: Thomas Heymann
(Tel: 030 / 9015 – 2290)