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Kammergericht: Berufung gegen das Urteil über den Zugang von Erben zu dem Facebook-Account einer Verstorbenen eingelegt (PM 6/2016)

Pressemitteilung vom 01.02.2016

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin

Das Landgericht Berlin hatte mit Urteil vom 17. Dezember 2015 Facebook Ireland Ltd. verpflichtet, den Eltern einer minderjährig Verstorbenen als deren Erben den Zugang zu einem Facebook-Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren (s. Pressemitteilung 2/2016). Die unterlegene Beklagte, Facebook Ireland Ltd., hat nunmehr Berufung gegen das Urteil bei dem Kammergericht eingelegt.

Das Berufungsverfahren wird bei dem Kammergericht unter dem Aktenzeichen 21 U 9/16 geführt. Über den Fortgang des Berufungsverfahrens wird zu gegebener Zeit weiter berichtet werden.

Landgericht Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2015
Aktenzeichen 20 O 172/15

Kammergericht
Aktenzeichen 21 U 9/16

Bei Rückfragen: Annette Gabriel
(Tel: 030 / 9015-2504, – 2290)