Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -
Der 1. Strafsenat des Kammergerichts hat am heutigen Tag acht Männer und zwei Frauen im Alter von 32 bis 60 Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen ist bei allen Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt worden.
Nach den Feststellungen des 1. Strafsenats haben die Angeklagten in den Jahren 2007 bis 2009 die Vereinigung „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE) durch Geldzahlungen unterstützt. Die Gelder seien von einem seinerzeit in Deutschland tätigen Mitglied der LTTE entgegengenommen worden.
Bei den LTTE handelte es sich um eine 1976 auf Sri Lanka entstandene Vereinigung, die gewaltsam für die Loslösung des mehrheitlich von Tamilen besiedelten Nord- und Ostteils der Insel kämpfte. Es gelang ihnen zeitweilig Teile Sri Lankas unter ihre Kontrolle zu bringen. Ferner verübten sie eine Vielzahl von Selbstmordattentaten, denen unter anderem unter anderem 1991 der indische Premierminister Rajiv Ghandi und im Jahr 1993 der Staatspräsident von Sri Lanka zum Opfer fielen. Im Jahr 2009 wurden die LTTE militärisch zerschlagen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Woche ab Urteilsverkündung angegriffen werden.
Kammergericht: Urteil vom 12. Dezember 2014, Az. (1) 152 OJs 2/11 (4/14)
Dr. Tobias Kaehne
Pressesprecher