Das Landgericht Berlin hat am 20.10.2014 eine Beschwerde der Medienholding AG Winterthur gegen die Durchführung des Insolvenzplans über das Vermögen der Suhrkamp Verlag GmbH & Co KG zurückgewiesen. Dieser Plan sieht eine Umwandlung der Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft vor. Gegen ihn wendet sich die Medienholding Winterthur AG ohne Erfolg, da – so da Landgericht – der Durchführung des Plans im Interesse der Erhaltung des Geschäftsbetriebs des Verlages der Vorrang vor den Gläubigerinteressen der Medienholding einzuräumen sei.
Dem Beschluss des Landgerichts war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.7.2014 – IX ZB 13/14 – vorangegangen. Darin hatte der Bundesgerichtshof zwei Beschlüsse des Landgerichts aufgehoben, die dasselbe Verfahren betrafen. Gegen den nun vorliegenden Beschluss des Landgerichts ist ein regulärer Rechtsbehelf nicht gegeben.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2014
- 51 T 696/14 -
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