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Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg: Wohnung in der Reichenberger Straße 73 geräumt (PM 17/14)

Pressemitteilung vom 27.03.2014

Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Die Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hat heute eine Wohnung in der Reichenberger Straße 73 geräumt und an die Eigentümer herausgegeben. Die bisherigen Mieter haben die Schlüssel in der Wohnung ohne Widerstand an die Gerichtsvollzieherin übergeben.

Das Amtsgericht hatte zwar einer Vollstreckungsgegenklage der Mieter gegen ein früheres Räumungsurteil wegen Mietrückständen stattgegeben mit der Begründung, das Mietverhältnis sei einvernehmlich durch nachträgliche Vereinbarung fortgesetzt worden. Zugleich hatte es aber im Rahmen einer Widerklage dem Räumungsbegehren auf Grundlage einer weiteren Kündigung stattgegeben.
Das Gericht war hierbei auf Grundlage von Zeugenaussagen zu der Gewissheit gelangt, dass der Mieter mit den Worten „Ab 10.00 Uhr ist Ruhe oder du zahlst! Oder du kriegst Probleme“ eine andere Mieterin im Hause bedroht hatte. Dieses wertete die Richterin als versuchte Erpressung und nachhaltige Störung des Hausfriedens, die eine fristlose Kündigung rechtfertige.

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 20. Dezember 2013
- 21 C 46/13 -

Bei Rückfragen: Dr. Ulrich Wimmer
(Tel: 030 – 9015 2504, – 2290)