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Kammergericht Berlin: Weiterer syrischer Spionagehelfer verurteilt (PM 58/2013

Pressemitteilung vom 18.12.2013

Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -

Der 5. Strafsenat des Kammergerichts hat heute den 37jährigen deutschen und syrischen Staatsangehörigen Samer C. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Tateinheit Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden.
Nach den Feststellungen des Gerichts hat der Angeklagte für einen syrischen Geheimdienst in Deutschland lebende syrische Oppositionelle und deren Aktivitäten beobachtet. Unter anderem habe er Fotos von der Opposition angehörenden Personen in Berlin beschafft, um die Identifizierung von Regimegegnern zu ermöglichen. Am 30. Oktober 2011 habe er zudem bei einer Kundgebung in Berlin zwei Mobiltelefone eines Oppositionellen unterschlagen und die darin abgespeicherten Informationen ausgewertet.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft, die die Verhängung einer Bewährungsstrafe von einem Jahr beantragt hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Woche ab Urteilsverkündung angegriffen werden.

Kammergericht: Urteil vom 18. Dezember 2013, Az. (5) 3 StE 5/13-1 (2/13)
Pressemitteilung des Generalbundesanwaltes Nr. 23/2013 vom 19. Juli 2013

Dr. Tobias Kaehne
Pressesprecher

§ 99 Strafgesetzbuch (Geheimdienstliche Agententätigkeit)
(1) Wer
1. für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, oder
2. gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, (…)