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Amtsgericht Wedding: Wohnungsräumung in der Aroser Allee in letzter Minute vorläufig ausgesetzt (PM 07/2013)
Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
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Die Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts Wedding hat die für heute auf 9.00 Uhr angesetzte Wohnungsräumung in der Aroser Allee in letzter Minute vorläufig ausgesetzt. Hintergrund ist ein Beschluss des Landgerichts Berlin vom heutigen Morgen, in dem die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil vom 14. Januar 2013 einstweilen bis einschließlich zum 6. März 2013 eingestellt worden ist. In den Beschlussgründen bezieht sich das Landgericht auf zwei jüngst dort eingegangene Vollstreckungsschutzanträge und führt u.a. aus: „Die einstweilige Einstellung beruht auf §§ 765a Abs. 1 Satz 2, 732 Abs. 2 ZPO und soll die Schuldnerin vor einer unbilligen Härte durch die drohende Zwangsvollstreckung schützen“. Nach den Ausführungen des Landgerichts soll der Aufschub der Beschwerdekammer Gelegenheit geben, die in den Vollstreckungsschutzanträgen vorgebrachten Argumente in der rechtsstaatlich gebotenen Weise zu prüfen.
Die Mieterin war durch Versäumnisurteil des Amtsgerichts Wedding vom 29. Oktober 2012 auf Grundlage einer Klage wegen Mietrückständen zur Räumung verurteilt worden. Den dagegen eingelegten Einspruch hat das Amtsgerichts als unzulässig verworfen. Dagegen ist Berufung zum Landgericht eingelegt worden. Parallel hierzu sind Vollstreckungsschutzanträge gestellt worden.
Amtsgericht Wedding:
- Versäumnisurteil vom 29. Oktober 2012
- Urteil vom 14. Januar 2013
- 22d C 121/12 -
Landgericht Berlin, Berufungsverfahren
- 67 S 57/13 -
Landgericht Berlin, Beschluss vom 27. Februar 2013
- 61 T 136/13 –
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