Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -
Der 1. Strafsenat des Kammergerichts hat am heutigen Tag den 27jährigen deutschen Staatsangehörigen Yusuf O. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und den 23jährigen österreichischen Staatsangehörigen Maqsood L. wegen einer solchen Tat in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Ferner wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft für beide Angeklagten angeordnet.
Nach den Feststellungen des 1. Strafsenats ist der Angeklagte Yusuf O. im Mai 2009 von Deutschland in das afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist, um am gewaltsamen Jihad gegen das afghanische und pakistanische Militär sowie die Angehörigen der ISAF-Schutztruppe teilzunehmen. Zu diesem Zweck habe er sich dort im Herbst 2009 der terroristischen Vereinigung „Deutsche Taliban Mujahideen“ (DTM) angeschlossen und sei in Propagandavideos der Vereinigung aufgetreten, um in Deutschland neue Mitglieder und Unterstützer für die DTM zu gewinnen. Bei den DTM handelt es sich nach den Ausführungen des Gerichtes um eine terroristische Vereinigung, bestehend aus deutschsprachigen Islamisten, die sich die gewaltsame Bekämpfung aller nichtmuslimischen Kräfte in Afghanistan, darunter auch Bundeswehrsoldaten, zum Ziel gesetzt habe. Auch Anschläge in Deutschland würden von den
DTM befürwortet.
In Waziristan habe der Angeklagte Yusuf O. den Angeklagten Maqsood L. kennen gelernt. Beide haben sich nach der Überzeugung des Gerichtes spätestens im Juli 2010 der Al Qaida angeschlossen. In der Folgezeit hätten sie von einem Führungsmitglied der Organisation den Auftrag erhalten, in Europa Aufgaben für die Al Qaida zu übernehmen. Sie hätten Geld für die Organisation sammeln, neue Mitglieder und Unterstützer rekrutieren und sich für noch nicht näher bestimmte Operationen verschiedenster Art – bis hin zur Vorbereitung von Terroranschlägen – bereithalten sollen.
Anfang 2011 hätten die Angeklagten die Rückreise nach Europa angetreten. Im Mai 2011 seien sie über den Iran und die Türkei nach Budapest gelangt. Der Angeklagte Yusuf O. sei weiter nach Wien gereist, wo er – ausgestattet mit Audiobotschaften des Mitangeklagten Maqsood L. – in dessen radikal-islamistisch geprägtem Bekanntenkreis um Unterstützung für Al Qaida geworben habe. Nach seiner Rückkehr nach Budapest habe der Angeklagte Yusuf O. den Angeklagten Maqsood L. beauftragt, in der islamistischen Szene in Berlin neue Kämpfer für Al Qaida zu gewinnen und Geld für die Organisation zu sammeln. Maqsood L. sei darauf Mitte Mai 2011 nach Berlin gereist und habe dort die vom Angeklagten Yusuf O. beschriebenen Kontaktpersonen aufgesucht.
Die Verhängung der hohen Freiheitsstrafen begründete das Gericht u.a. mit der immensen Gefährlichkeit der Organisationen, denen sich die Angeklagten angeschlossen hätten.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht nur wenig unter dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft, die Freiheitsstrafen von neun Jahren und sechs Monaten bzw. von sieben Jahren beantragt hatte. Die Verteidigung hatte für beide Angeklagten Freisprüche beantragt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof binnen einer Woche ab Urteilsverkündung angegriffen werden.
Urteil des Kammergerichts vom 25. Januar 2013, Az. (1) 2 StE 11/11-4 (4/11)
Pressemitteilung der Pressestelle der Berliner Strafgerichte Nr. 111/2011 vom 30. Dezember 2011 und Nr. 1/2012 vom 16. Januar 2012
Pressemitteilung des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof Nr. 43/2011 vom 2. Dezember 2011
Dr. Tobias Kaehne
Pressesprecher