Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
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In der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat die Treberhilfe Berlin heute einen Sieg errungen. Das Landgericht stellte auf ihre Klage nach mündlicher Verhandlung fest, dass der Ausschluss der Treberhilfe aus der Diakonie vom 17. Juni 2010 unwirksam war.
Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Landgericht Berlin, Urteil vom 12. April 2011
- 6 O 281/10 –
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