Die Präsidentin des Kammergerichts
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin
Das Landgericht Berlin hat heute über eine Zivilklage gegen die Bayer Schering Pharma
AG zu Wirkungen des Medikaments Duogynon verhandelt. Der im Jahre 1976 geborene
Kläger verlangt in diesem Verfahren unter Hinweis auf eigene gesundheitliche Schäden
Auskunft von dem Unternehmen über ihm bekannte schädliche Wirkungen des Medikaments.
Er führt seine Gesundheitsschäden auf die Einnahme von Duogynon durch seine
Mutter während der Schwangerschaft zurück. Die Auskunftsklage soll der Vorbereitung
von Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen dienen. Das beklagte Unternehmen
bestreitet eine gesundheitsschädliche Wirkung des Medikaments.
In der mündlichen Verhandlung wies der Richter der Zivilkammer 7, Udo Spuhl, auf Bedenken
gegen die Erfolgsaussicht des Auskunftsverlangens hin. Ein Auskunftsanspruch
bestehe nur zur Vorbereitung von durchsetzbaren Zahlungsansprüchen. Schadensersatzansprüche
des Klägers seien jedoch nach seiner gegenwärtigen Einschätzung verjährt.
Eine Entscheidung des Gerichts ist für den 11. Januar 2011 angekündigt.
Gesch-Nr.: 7 O 271/10 Landgericht Berlin
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Zusätzliche Informationen:
a) Der Wortlaut des § 84a Arzneimittelgesetz ist verfügbar unter http://www.gesetze-iminternet.
de/amg_1976/__84a.html
b) Der Klageantrag im Wortlaut:
„1.
die Beklagte zu verurteilen, Auskunft gemäß § 84a AMG zu erteilen über sämtliche ihr
bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und diesbezügliche Verdachtsfälle
hinsichtlich des von seitens der Beklagten in Deutschland bis 1983 vertriebenen
Medikaments Duogynon bzw. Cumorit (Dragees, Wirkstoff: Ethiylestradiol 0,02 mg,
Norethiateronacetat 10 mg) ausgehenden schädlichen Wirkungen, soweit sie
Blasenextrophien und weitere Gefäßdefekte betreffen, sowie sämtliche weiteren Erkenntnisse,
die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen von Bedeutung
sein können.
2.
für den Fall der nicht richtigen oder nicht vollständigen Auskunftserteilung die Richtigkeit
und Vollständigkeit durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu erklären“.
c) Der Termin zur Verkündung der Entscheidung des Landgerichts ist anberaumt auf den
11. Januar 2011, 12.00, Saal 115 (Landgericht Tegeler Weg).
Bei Rückfragen:
Dr. Ulrich Wimmer (Tel: 030 – 9015 2504, – 2290)