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Landgericht Berlin: Pflicht zur Vorlage des Presseausweises im Strafverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der „Bandidos“ wegen versuchten Totschlags (PM 56/2010)

Pressemitteilung vom 29.11.2010

Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -

In dem morgen vor der 13. Strafkammer des Landgerichts Berlin um 9:30 Uhr in Saal 736 stattfindenden Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Bandidos, die zwei abtrün-nige Gruppenmitglieder mit einem Messer und Baseballschlägern angegriffen haben sol-len, hat die Vorsitzende eine Sicherungsverfügung erlassen. Danach ist den Vertretern der Medien der Zugang durch die für Verfahrensbeteiligte vorgesehen Schleuse nur ge-gen Vorlage ihres Presseausweises gestattet. Anderenfalls gelten für sie die gleichen Be-stimmungen wie für die übrigen Zuschauer. Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich. Es ist keine Poollösung für die Bildberichterstattung angeordnet.

Dr. Tobias Kaehne
Pressesprecher