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Landgericht Berlin: Verurteilung wegen versuchten Mordes nach Befestigung einer Eisenkette auf Autobahnbrücke (PM 50/08)

Pressemitteilung vom 04.12.2008

Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -

Eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Berlin hat heute den 23 Jahre alten Angeklagten Dennis G. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie den 20 Jahre alten Enrico K. zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr in weiterer Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt.

Fälle wie diesen gebe es glücklicherweise sehr selten, eröffnete der Vorsitzende der 24. großen Strafkammer die mündliche Urteilsbegründung.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatten die Angeklagten am frühen Abend des 18. Mai 2008 an einer Fußgängerbrücke über der BAB 10 in Berlin- Pankow in Fahrtrichtung Hamburg eine 9,30 m lange Eisenkette befestigt und diese zusätzlich mit einer abgewinkelten Stahlplatte beschwert.
Die durch die Angeklagten heruntergelassene Kette hatte letztlich durch „glücklichen Zufall“ und die „beherzte Reaktion“ der betroffenen Autofahrer lediglich Sachbeschädigungen an drei Fahrzeugen verursacht. Jeder könne sich aber ausmalen, welche schreckli-chen Folgen die Tat hätte haben können, wenn sich eine Massenkarambolage auf der stark frequentierten Autobahn ereignet hätte, hieß es in der mündlichen Urteilsbegrün-dung. Das Strafmaß bewege sich deshalb deutlich über dem Niveau früherer – zumindest teilweise – vergleichbarer Fälle, weil genau dies zu berücksichtigen sei. Das Argument, es sei schließlich „gottlob nichts passiert“ werde dem Tatgeschehen nicht gerecht. Betroffene Zeugen hatten im Rahmen der Beweisaufnahme eindrucksvoll geschildert, wie sich die unverantwortliche Tat auf ihre Lebenssituation auswirke. Schwere traumatische Folgen wie ständige Angstgefühle und Albträume seien durch die Unfälle ausgelöst worden. Dies gelte auch für den vierjährigen Jungen, der im Fahrzeug seiner Mutter miterleben musste, wie diese bei hoher Geschwindigkeit nur mit Mühe der Eisenkette auswich, wobei zuvor noch die Verkleidung des rechten Außenspiegels abgerissen worden war.

Die von einem Verteidiger beantragte Strafaussetzung zur Bewährung verbiete sich von selbst, erklärte der Vorsitzende. Die „schwere Tat“, die rechtlich als heimtückischer Mordversuch zu werten sei, erfordere hohe Strafen.
Für die Angeklagten spreche zwar in besonderem Maße das umfassende Geständnis, das beide letztlich auch in der Hauptverhandlung abgegeben hatten. Diesem komme spezielle Bedeutung zu, weil es weiterführend und erheblich gewesen sei. Am Tatort hätten sich „keine Fingerspuren, keine DNA, keine Augenzeugen“ befunden. Auch imponiere das Nachtatverhalten des Heranwachsenden Enrico K., der aus der Untersuchungshaft seinen Arbeitslohn an die Geschädigten überweise. Während K. zudem das erste Mal vor Gericht stehe, sei der erwachsene Angeklagte Dennis G. bereits vorbestraft, besitze Haft-erfahrung und habe bei Begehung der Tat unter Bewährung gestanden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Nr. 74/2008 vom 23. Oktober 2008 Presseberichterstattung vom 20. Mai bis 20. November 2008

Iris Berger
Pressesprecherin