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Landgericht Berlin: Urteil gegen Betreiber von Kreuzberger Lokal wegen Sexualdelikten (PM 48/08)

Pressemitteilung vom 27.11.2008

Pressemitteilung
Die Präsidentin des Kammergericht – Pressestelle der Berliner Strafgerichte -

Eine Jugendkammer des Landgerichts Berlin hat heute den Angeklagten Marcus E. u.a. wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 39 Jahre alte E. in einer Vielzahl von Fällen in den Jahren 2006 und 2007 auf „raffinierte Art und Weise“ gezielt männliche Kinder und Jugendliche angesprochen, deren „tolle Ausstrahlung“ gelobt und mit „Fotos-hootings“ gelockt hatte. Nach zunächst unverfänglichen Aufnahmen sei – auch im Rahmen von Spielen – Alkohol ausgeschenkt worden. Die hierdurch eintretende Enthemmtheit der Jungen habe der Angeklagte „geschickt“ zum einen zu sexuellen Handlungen mit den Minderjährigen ausgenutzt und diesen pornographische Filme gezeigt. Zum anderen ha-be der Angeklagte aus „materiellem Vorteilsstreben“ heraus eine Art Zuhälterposition eingenommen und die Kinder und Jugendlichen an interessierte Gäste seines Lokals in Kreuzberg vermittelt. Diese haben nach den Feststellungen der Kammer an den Geschädigten sexuelle Handlungen vorgenommen und an den Angeklagten direkt oder über die Jungen ein Drittel des vereinbarten Entgelts gezahlt.

Bei der Strafzumessung, so der Vorsitzende, habe für den Angeklagten vor allem gesprochen, dass dieser die Taten in der Hauptverhandlung weitgehend eingeräumt und zudem keine Gewalt ausgeübt habe. Auch habe eine gewisse „Geldgier“ eines Teils der betroffenen Jungen das Treiben des Angeklagten erleichtert. Auf der anderen Seite handele es sich um eine Vielzahl von Straftaten mit einer entsprechenden Anzahl geschädigter Kinder und Jugendlicher. Der Angeklagte sei zudem Bewährungsversager und habe ausgenutzt, dass die teilweise noch sehr kindlichen und intellektuell unbedarften Jungen besonders anfällig für sein Ansinnen gewesen seien.

Die Strafaussetzungen zur Bewährung zweier Verurteilungen des Landgerichts Hamburg und des Amtsgerichts Lübeck aus den Jahren 1996 und 2006 würden nun aller Voraussicht nach widerrufen. Zwar liege derzeit nach den Ausführungen eines psychiatrischen Sachverständigen ein verfestigter Hang zur Begehung schwerer Straftaten bei dem Angeklagten nicht vor. Sollte dieser aber in den folgenden insgesamt gut sieben Jahren Haft „nichts gelernt haben, dann ist die Sicherungsverwahrung sehr realistisch“, schloss der Vorsitzende der erkennenden Jugendkammer seine Ausführungen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.

Presseberichterstattung vom 13. Juni bis 18. November 2008

Iris Berger
Pressesprecherin