Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -
Die 35. große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute die Angeklagten Imad El-K. und Nenad H. wegen zweier Postbanküberfälle zu Gesamtfreiheitsstrafen von zehn Jahren bzw. sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Angeklagte Imad El-K. war darüber hinaus wegen eines Diebstahls mit Körperverletzungsdelikten schuldig.
Die seit dem 3. September 2008 andauernde Hauptverhandlung gegen die 24 Jahre alten Angeklagten war zunächst nur wegen des Überfalls auf die Filiale der Postbank in Hamburg-Altona am 3. März 2008 geführt worden. Die weitere Anklage wegen des Überfalls auf die Berliner Filiale der Postbank in Lichtenberg am 7. Mai 2007 wurde während der Hauptverhandlung ebenso durch das Gericht hinzu verbunden und verhandelt wie eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten El-K. wegen eines Geschehens in einem Warenhaus in Berlin-Charlottenburg. Dort hatte er einen Ladendetektiv mit einem Faustschlag niedergestreckt und mit der Metallschnalle eines Gürtels auf weitere drei Geschädigte eingeschlagen.
Die Beweisaufnahme in den insgesamt sechs Sitzungstagen gegen die geständigen Angeklagten hatte ergeben, dass beide am 3. März dieses Jahres mit insgesamt 130.745 Euro Richtung Berlin geflohen waren, nachdem sie die Glastür der Bank eingetreten hatten. Nur kurze Zeit später konnten beide Angeklagte durch Einsatzkräfte der Polizei festgenommen und in Untersuchungshaft verbracht werden.
Der bereits im Mai 2007 verübte Überfall auf die Bankfiliale in Lichtenberg wies die selben charakteristischen Merkmale auf wie die Tat in Hamburg: Hier wie dort hatten die Angeklagten maskiert und mit täuschend echt aussehenden Schreckschusspistolen bewaffnet die Glastür der Bank eingetreten, während eine Angestellte mit dem Befüllen der Geldautomaten beschäftigt war. Seinerzeit hatten sich die Angeklagten mit insgesamt 121.350 Euro vom Tatort entfernt.
Die Kammer hatte im Rahmen der Strafzumessung vor allem die Geständnisse der Angeklagten strafmildernd zu werten. Während dem Einräumen der Tat in Hamburg dabei wegen der bereits andauernden Observation ein geringerer Stellenwert zugekommen sei, stelle dasjenige für die Berliner Tat ein ausgesprochen „wertvolles“ dar, so der Vorsitzende. Diese Tat habe sich bislang im Ermittlungsstadium befunden, sei erst aufgrund der Geständnisse von El-K. und H. zur Anklage gebracht und abgeurteilt worden.
Zumindest betreffend des Angeklagten Imad El-K. habe die Kammer auch dessen Enthemmung aufgrund des Genusses von Tilidin vor der Tat in Hamburg strafmildernd zu werten gehabt.
Strafschärfend hatte das Gericht aber insbesondere bezüglich Imad El-K. dessen Vorstrafen zu berücksichtigen. Der von der Staatsanwaltschaft Berlin als Intensivtäter geführte Angeklagte ist bereits seit 1999 neun Mal rechtskräftig verurteilt worden, davon in sieben Fällen zu Jugendstrafen.
„Sie sind schlichtweg gesehen ein Serientäter“ befand der Vorsitzende Richter in seiner mündlichen Urteilbegründung. Und: „Sie haben ständig Gewalt ausgeübt!“
Die hohe Rückfallgeschwindigkeit sei gravierend: „Sie sind ganz dicht vor der Anordnung der Sicherungsverwahrung.“
Der Angeklagte El-K. hat das Urteil ebenso wie die Staatsanwaltschaft Berlin noch im Sitzungssaal angenommen, es hat daher in Bezug auf seine Person Rechtskraft erlangt.
Das Urteil betreffend den Angeklagten Nenad H. ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.
Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidenten in Berlin und der Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin Nr. 12/ 2008 vom 5. März 2008
Presseberichterstattung vom 5. März bis zum 4. September 2008
Iris Berger
Pressesprecherin