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Kammergericht: Prozess wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung- Akkreditierung und Pool-Lösung zur Hauptverhandlung (PM 34/2008)

Pressemitteilung vom 12.09.2008

Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -

Pressestelle der Präs´inKG – Strafgerichte -, Turmstraße 91, 10559 Berlin

Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Juni 2008 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen

Florian L. (36 J.),
Oliver R. (36 J.) und
Axel H. (46 J.)

aus Berlin erhoben. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung versucht zu haben, eine Brandstiftung zu begehen und wichtige Arbeitsmittel zu zerstören (§ 129 Abs. 1, §§ 305a, 306, 22, 23, 25 StGB).
Sie sollen in den frühen Morgenstunden des 31. Juli 2007 in Brandenburg/Havel als Mitglieder der linksextremistischen Vereinigung „militante gruppe (mg)“ versucht haben, drei Lastkraftwagen der Bundeswehr in Brand zu setzen.

Die Hauptverhandlung beginnt am

25. September 2008

um 9.00 Uhr im Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit.

Fortsetzungstermine sind anberaumt für den 1., 8., 9., 15., 16., 29. und 30. Oktober, 5., 6., 12. und 13. November, 10., 11., 17. und 18. Dezember 2008 sowie 7. Januar 2009, je-weils 9.00 Uhr (ausgenommen 1. Oktober 2008: 11.00 Uhr) im Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit.

Presseberichterstattung vom 26. Juni 2001 bis zum 9. November 2007

Auf Grundlage der durch den Vorsitzenden des 1. Strafsenats getroffenen Anord-nungen gilt Folgendes:

1. Akkreditierung: Da Presseplätze nur in begrenztem Umfange vorhanden sind, können nur akkreditierte Pressevertreter, die sich mit einer Pressekarte der Pressestelle der Berliner Strafgerichte ausweisen, zur Hauptverhandlung zugelassen werden; für sie stehen Plätze im vorderen, nicht zum Zuhörerraum gehörenden Teil des Sitzungssaals zur Verfügung. Insgesamt sind 30 Plätze vorhanden.

Diese Pressekarten können bis

Freitag, 19. September 2008, 16.00 Uhr

ausschließlich unter der Emailadresse pressestelle.moabit@kg.berlin.de oder per
Telefax (030 / 9014 -24 77) bei der Pressestelle der Berliner Strafgerichte beantragt werden.
Sollten sich mehr Pressevertreter melden als Presseplätze vorhanden sind, ist grundsätzlich die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche entscheidend, wobei Vertreter von Nachrichtenagenturen im Zweifelsfalle bevorzugt behandelt werden.
Die Antragsteller werden gebeten, eine Kopie ihres Presseausweises beizufügen, sofern eine solche nicht bereits auf der Pressestelle vorhanden ist.

 Die für alle Verhandlungstage geltenden Pressekarten können ab

Mittwoch, 24. September 2008, 12.00 Uhr

in der Pressestelle der Berliner Strafgerichte (Zimmer 425 des Kriminalgerichts Moabit, Turmstraße 91, 10559 Berlin) gegen Vorlage eines gültigen Pres-seausweises (sofern Kopie nicht bereits vorhanden) abgeholt werden.

Nehmen am 2. Verhandlungstag oder weiteren Verhandlungstagen nicht alle akkreditierten Pressevertreter an der Verhandlung teil, können die freien Plätze an an-dere Pressevertreter vergeben werden.

Bei Verlust oder „Vergessen“ der Pressekarte wird kein Ersatz ausgestellt.

Pressekarten, die am 2. Verhandlungstag nicht abgeholt worden sind, können
anderweitig vergeben werden.

2. Poollösung: Im Sitzungssaal und im davor liegenden Sicherheitsbereich dürfen an allen Verhandlungstagen vor Beginn der Hauptverhandlung ab 8.30 Uhr jeweils ein Team einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt und eines Privatsenders bestehend aus je einem Kameramann und bis zu zwei Begleitern sowie zwei Fotografen – darunter zumindest ein Fotograf einer Presseagentur – filmen und Tonaufnah-men machen bzw. fotografieren. Das Mitführen von Stativen, Tonangeln und Leitern wird aus Sicherheitsgründen untersagt.

Sollten mehr Filmteams und/oder Fotografen interessiert sein, haben sie bis zum

Montag, 22. September 2008, 12.00 Uhr,

der Pressestelle der Berliner Strafgerichte eine bestimmte Person oder Anstalt zu benennen, von der die Film- oder Fotoaufnahmen gefertigt werden sollen (“Poolfüh-rer”).

Die Poolführer haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bildmaterial ihren Konkur-renzunternehmen und Mitbewerbern zeitnah kostenlos zu überspielen oder ander-weitig zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Absprachen obliegen im Einzel-nen den interessierten Anstalten, Redaktionen, Agenturen und Journalisten. Kommt eine Einigung nicht zustande, dürfen im Sitzungssaal keinerlei Aufnahmen gemacht werden.

Wegen der beengten räumlichen Verhältnisse und der Vielzahl der Personen, die sich an den Verhandlungstagen während der Verhandlungspausen und nach dem Ende der Sitzung im Sitzungssaal bzw. im Sicherheitsbereich hinter der Schleuse aufhalten, sind Film- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal und im davor liegenden Sicherheitsbereich zu diesen Zeiten nicht gestattet. Die hieraus resultierende Ein-schränkung von Artikel 5 Abs. 1 GG ist zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung nach § 176 GVG zwingend geboten und verhält-nismäßig.

3. Die Durchführung von Interviews im Sitzungssaal ist zu keinem Zeitpunkt gestat-tet.

4. Kontrollen: Die zu 1. aufgeführten Pressevertreter haben die Schleuse zu benutzen und sich dort mit der ihnen erteilten Genehmigung sowie unter Vorlage eines ein Lichtbild aufweisenden amtlichen Ausweises zu legitimieren. Sie sind auf Waf-fen und gefährliche Werkzeuge durch Abtasten und Absonden der Kleidung zu kontrollieren. Mitgeführte Behältnisse sind zu durchsuchen. Die Einbringung von Hilfsmitteln journalistischer Art (Diktiergeräte, Tonbandgeräte und zu Film- und Fo-toaufnahmen geeignete Geräte wie etwa Fotohandys u.a.) ist aus Sicherheitsgrün-den untersagt.

Auch die zu 2. aufgeführten Personen haben die Schleuse zu benutzen und sich dort mit der ihnen erteilten Genehmigung sowie unter Vorlage eines ein Lichtbild aufweisenden amtlichen Ausweises zu legitimieren. Sie sind sodann auf Waffen und gefährliche Werkzeuge durch Abtasten/ Absonden der Kleidung zu durchsu-chen; mitgeführte Gegenstände, insbesondere Aufnahmegeräte sind entsprechend zu kontrollieren.

5. Sämtlichen Pressevertretern wird es untersagt, Gegenstände welcher Art auch im-mer, insbesondere Schreibwerkzeug oder Ähnliches, an Personen im Zuschauer-raum zu übergeben.

6. Sämtliche Pressevertreter haben den Anordnungen der Wachtmeister unverzüglich zu folgen. Kommen sie den Anordnungen nicht nach, so verlieren sie ihre Akkredi-tierung bzw. die Zugehörigkeit zum Poolteam.

7. Gerichtszeichner sind auf Antrag und nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorsitzenden zum Saal zuzulassen. Sie unterliegen denselben Auflagen wie die Pressevertreter zu 1. mit Ausnahme der für ihre Berufsausübung erforderlichen Unterlagen und Gegenstände.

Iris Berger
Pressesprecherin