Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -
Eine Jugendkammer des Landgerichts hat heute drei Angeklagte wegen sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen bzw. der Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen verurteilt und die Vollstreckung der Strafen für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kammer erteilte den Angeklagten darüber hinaus die Auflage, jeweils 180 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten.
Der angeklagte Polizeibeamte Valerij M. wurde wegen sexuellen Missbrauchs in insgesamt 12 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, gegen die angeklagten Eltern eines der geschädigten Mädchen, Günter und Petra K., erkannte das Gericht auf Gesamtfreiheitsstrafen von einem Jahr und sieben Monaten bzw. einem Jahr und sechs Monaten. Während der Angeklagten Petra K. ausschließlich die Beihilfe zu zehnTaten des Valerij M. zur Last gelegt wurde, ist der Angeklagte Günter K. darüber hinaus eines eigenen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter schuldig.
Nach den Feststellungen der Kammer hatte der Angeklagte M. im Zeitraum ab Herbst 2006 bis Sommer 2007 hauptsächlich Fotoaufnahmen von der Tochter der weiteren Angeklagten sowie deren Freundin angefertigt. Abgebildet waren die Geschlechtsteile der zu Beginn der Taten zehn und elfjährigen Kinder; der Angeklagte hatte zudem deren Schamlippen auseinandergespreizt. Die Eltern hatten dies ermöglicht und gefördert, indem sie ein eigens eingerichtetes „Fotostudio“ in ihrer Wohnung „als sicheren Tatort“ zur Verfügung gestellt hatten. Der „offene und freizügige“ Umgang der Eheleute und des „Freundes der Familie“ M., habe zu einer „sexualisierten Lebenssituation“ unter Einbeziehung der Tochter geführt. Immer wieder hätten sich die Angeklagten K. über die ihnen obliegenden Schutz- und Fürsorgepflichten bedenkenlos hinweggesetzt und das Vertrauen insbesondere der Tochter in schlimmer Weise missbraucht, indem sie ihr den familiären Schutzraum entzogen hätten. Günter K. hatte darüber hinaus bereits im September 2004 selbst nackt mit seiner Tochter vor der Kamera posiert und diese sexuell berührt.
Strafmildernd wirkten sich vor allem die Geständnisse der Angeklagten aus, die den geschädigten Mädchen eine Vernehmung in der Hauptverhandlung erspart hatten. Alle Angeklagten hätten Einsicht in ihr Fehlverhalten gezeigt, der angeklagte Polizeibeamte darüber hinaus therapeutische Hilfe in Anspruch genommen, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Dieser habe sich zudem für die Dauer von über zwei Monaten in Untersuchungshaft befunden und müsse den Verlust des Beamtenstatus und seines Berufes hinnehmen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.
Presseberichterstattung vom 12. Oktober 2007 bis zum 20. August 2008
Iris Berger
Pressesprecherin