Energie
Informationen zu dem Themenkosmos Energie/Energieversorgung/Energiekrise finden Sie unter berlin.de/energie/
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Kammergericht: Noch keine abschließende Entscheidung im Berufungsverfahren um Gaspreiserhöhungen (PM 6/2008)

Pressemitteilung vom 12.02.2008

In dem Berufungsrechtsstreit der GASAG um Preiserhöhungen zum 1. Oktober 2005 hat der 21. Zivilsenat des Kammergerichts heute einen Beschluss verkündet. Damit fordert er die Berliner Gaswerke auf, ihre Preiskalkulation für die Tarife der Kläger (Vario 1 und 2 und Aktiv sowie Fix 1 und 2) vor und nach der Erhöhung zum 1. Oktober 2005 darzulegen. Im Einzelnen sollen die den Preis beeinflussenden Faktoren und deren Gewichtung sowie das Maß der Kostenveränderung für jeden Kostenfaktor seit der jeweils vorhergehenden Tariferhöhung vor dem 1. Oktober 2005 mitgeteilt werden. Ferner muss die GASAG eine auf diese Umstände gestützte Erläuterung der Tariferhöhungen abgeben.

Nach Eingang der Informationen können sich die klagenden Kunden der GASAG hierzu äußern. Ein neuer Termin zur mündlichen Verhandlung wird anschließend bestimmt.

Die Kunden hatten vor dem Landgericht Berlin mit Erfolg gegen die Preiserhöhungen der GASAG geklagt. Das Landgericht hatte der Klage im Juni 2006 stattgegeben, weil nach seiner Auffassung die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Rege-lungen für die Preiserhöhungen unwirksam seien. Über die Frage der Rechtsmäßigkeit der Preiserhöhungen musste das Landgericht deswegen nicht entscheiden
(vgl. Pressemitteilung 25/2006 vom 19.06.2006 unter www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/index.html ).

(Gesch-Nr.: 21 U 160/06)

Bei Rückfragen: Katrin-Elena Schönberg
(Tel: 030 – 9015 2504, – 2290)