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Landgericht Verurteilung eines Angeklagten im Bankenprozess wegen Steuerhinterziehung Angeklagter Dr. Christian L. nach Geständnis wegen Steuerhinterziehung verurteilt (PM 47/2006)

Pressemitteilung vom 07.12.2006

Die Präsidentin des Kammergerichts
- Pressestelle der Berliner Strafgerichte -

Mit Urteil vom heutigen Tage hat die 26. große Strafkammer des Landgerichts Berlin gegen den 53 Jahre alten angeklagten Rechtsanwalt Dr. Christian L. eine Freiheitsstrafe von elf Monaten wegen Steuerhinterziehung verhängt. Die Kammer setzte die erkannte Strafe zur Bewährung aus und erlegte dem Angeklagten auf, insgesamt 170000 Euro an die Landeskasse Berlin und je 15000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen zu zahlen.
Die Vorsitzende der erkennenden Wirtschaftsstrafkammer erklärte, der Angeklagte habe zwar seinen anwaltlichen Beratungspflichten aus seiner Tätigkeit für die IBG genügt, indem er „ge-mahnt“ und seine Bedenken hinsichtlich einer Grunderwerbssteuerpflicht mitgeteilt habe, sei aber entgegen seiner gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung letztlich nicht tätig geworden.
Der Angeklagte habe es, so das Gericht, im Zusammenhang mit der Übertragung eines Teils der Aubis Plattenbauten als alleinvertretungsberechtigter Komplementär des sog. „LBB-Fonds Zwölf“ unterlassen, den grunderwerbssteuerrelevanten Sachverhalt den zuständigen Finanzbehörden mitzuteilen und so seine sich aus der Abgabenordnung ergebende Anzeigepflicht verletzt.

• Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Berlin vom 22. September 2004 gegen fünf Angeklagte
• Vorwurf: Steuerhinterziehung, bzw. Beihilfe hierzu (Angeklagter Guido B.)
• Prozessbeginn am 30. November 2006
• Abwesenheit des Angeklagten Dr. N. bei Beginn der Hauptverhandlung
• Beschluss der 26. gr. Strafkammer auf neue Begutachtung des Angeklagten Dr. N. in Bezug auf seine Verhandlungsfähigkeit
• Abtrennung und Einstellung des Verfahrens gegen den Angeklagten Guido B. gem. § 153a Abs. 2 StPO gegen Zahlung einer Geldauflage von 10000 Euro
• Freiheitsstrafe in Höhe von elf Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung gegen den Angeklagten Christian L. am 7. Dezember 2006, Geldauflage in Höhe von insgesamt 200000 Euro
• Voraussichtliche Fortsetzung der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Gerhard S. am 11. Dezember 2006
• Voraussichtliche Fortsetzung der Hauptverhandlung gegen die Angeklagten Dr. Christian N. und Dr. Manfred Sch. am 18. Dezember 2006

Pressemitteilung der Pressestelle der Berliner Strafgerichte Nr. 42 / 2006 v. 20. November 2006
Presseberichterstattung vom 13. Mai 2005 bis zum 1. Dezember 2006

Iris Berger
(Pressesprecherin)
Bei Rückfragen: 9014 – 2280/ -2332/ -2470