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Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ ist unwirksam – 22/18

Pressemitteilung vom 05.07.2018

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit acht Urteilen vom heutigen Tage den Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ für unwirksam erklärt.

Die Antragsteller, verschiedene Unternehmen der Windenergiebranche, die außerhalb der in diesem Plan festgelegten Eignungsgebiete Windenergieanlagen betreiben oder dies beabsichtigen, Eigentümer von Grundstücken außerhalb der Windeignungsgebiete, die diese für die Windkraft nutzen oder nutzen lassen wollen, zwei Gemeinden sowie in der Nähe eines aus-gewiesenen Windkraftstandortes am Gesundheitsstandort Beelitz-Heilstätten tätige Unter-nehmen hatten sich im Wesentlichen gegen die in dem Regionalplan getroffenen Festlegungen von Flächen für die Windenergienutzung gewandt.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat festgestellt, dass der Plan an formellen Feh-lern leidet. Die Satzung über den Regionalplan ist fehlerhaft ausgefertigt worden und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Planaufstellungsverfahren war unzureichend. Zudem leidet der Regionalplan an Abwägungsfehlern. Unter anderem weist er kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept auf, weil es zum Teil an der notwendigen Differenzierung zwischen Flächen, auf denen eine Windkraftnutzung aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, und solchen Flächen fehlt, die nach dem Willen der Regionalversammlung nicht für die Windenergie genutzt werden sollen. Dadurch wurde entgegen dem gesetzlichen Auftrag für die Windenergie nicht hinreichend Raum geschaffen.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Urteile vom 5. Juli 2018 – OVG 2 A 2.16 u.a. –