OVG: Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit sind verjährt - 31/18
12.12.2018
Der Kläger, ein Feuerwehrbeamter im Dienste des Landes Berlin, begehrt eine Zahlung wegen Zuvielarbeit für den Zeitraum 2001 bis 2004. Seine Klage wurde vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. Der 4. Senat hat festgestellt, dass die Ansprüche spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2007 verjährt gewesen seien. OVG: Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit sind verjährt - 31/18