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Entwicklungssatzung für das ehemalige Kasernengelände Krampnitz überwiegend bestätigt - 21/16

Pressemitteilung vom 18.07.2016

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute zwei Normenkontrollanträge gegen die im Jahre 2013 erlassene Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über die Festlegung des Entwicklungsbereichs „Krampnitz“ überwiegend zurückgewiesen.

Die Landeshauptstadt beabsichtigt den Bereich der ehemaligen Kaserne Krampnitz zu einem Wohngebiet mit etwa 1.600 Wohnungen zu entwickeln. Antragsteller sind Gesellschaften, die mit dem Land Brandenburg Kaufverträge über das frühere Kasernengelände abgeschlossen haben, um das Gebiet selbst zu entwickeln, sowie private Eigentümer von angrenzenden Grundstücken, die in den Entwicklungsbereich einbezogen wurden.

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts sieht die Voraussetzungen für den Erlass einer Entwicklungssatzung für den überwiegenden Teil des festgesetzten Entwicklungsbereichs als gegeben an. Nicht einbezogen werden durfte ein Gebiet am Südhang des Aasberges, das im Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ liegt. Die Landeshauptstadt hat insoweit nicht berücksichtigt, dass für die beabsichtigte Bebauung Alternativflächen auf dem nicht im Landschaftsschutzgebiet liegenden früheren Kasernengelände zur Verfügung stehen. In einem solchen Fall dürfen Flächen im Landschaftsschutzgebiet nicht bebaut werden.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist nicht zugelassen worden.

OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 18. Juli 2016 – OVG 2 A 11.14 und 13.14 –