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Terminshinweis: Klage gegen die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Brandenburg
Pressemitteilung Nr. 2/16 vom 15.01.2016
Der 6. Senat hat in dem Verwaltungsstreitverfahren OVG 6 A 2.14
Klägerin: Anwohnerin aus der Gemeinde Kleinmachnow
Beklagte: Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Beigeladene: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf
Mittwoch, den 20. Januar 2016, 11.00 Uhr
Ort: Dienstgebäude Hardenbergstr. 31, Berlin-Charlottenburg,
Saal 301 (Plenarsaal), 3. Etage.
Streitgegenstand:
Die Klägerin wendet sich gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrige Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin Brandenburg. Der Schutz vor Fluglärm sei nicht angemessen berücksichtigt und eine ergänzende Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden.
Allgemeine Hinweise für Zuhörer:
Die Anzahl der Plätze für Zuhörer ist begrenzt. Ab 8.30 Uhr wird Einlass in den Sitzungsaal gewährt.
Bei der Eingangskontrolle ist ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild vorzulegen.
Da Parkplätze nicht zur Verfügung gestellt werden können, wird die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen.
Hinweise für Medienvertreter:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen im Verhandlungssaal sind nur bis zum Beginn der Verhandlung zulässig. Es sind lediglich Kameras ohne Stativ zugelassen. Der Aufenthalt hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Mobile IT-Geräte dürfen während der Verhandlung nur im Offline-Betrieb benutzt werden. Im Falle eines die Kapazitätsgrenzen überschreitenden Medieninteresses bleibt die Einführung einer „Pool-Regelung“ vorbehalten. Parkplätze für Übertragungswagen können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- Tel.: (030) 90149-80
- Fax: (030) 90149-8808